4 Lagerung
4.1 Allgemeines
Nach Erhalt sollten Sie die Batterien möglichst bald auspacken, installieren und laden. Falls dies nicht möglich
ist, lagern Sie die Batterien in vollgeladenem Zustand in einem sauberen, trockenen, kühlen und frostfreien
Raum. Zu hohe Lagertemperatur führt zu schnellerer Selbstentladung und vorzeitiger Alterung.
Setzen Sie die Batterien keiner direkten Sonneneinstrahlung aus.
Die Paletten mit den Batterien nicht stapeln, da dies Schäden nach sich ziehen kann, die nicht
unter den Gewährleistungsanspruch fallen.
Achtung!
4.2 Einlagerungsdauer
Werden Blöcke/Zellen für längere Zeit gelagert, so sind diese voll geladen in einem trockenen,
frostfreien Raum unterzubringen.
Direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Um Schäden zu vermeiden, muss nach einer Lager-
zeit von maximal 6 Monaten eine Ausgleichsladung der Batterien erfolgen. Bei der Errechnung
Achtung!
des genauen Zeitpunkts gehen Sie vom Inbetriebsetzungsdatum in der Fertigung aus (gem.
Aufdruck auf Zelle/Block). Gegen Ende der max. Lagerdauer kann es zu einer erschwerten
Ladungsannahme während der Wiederaufladung kommen. Daher empfiehlt HOPPECKE ein ent-
sprechendes Ladeverfahren, welches eine schonende und vollständige Wiederaufladung gewähr-
leistet (vgl. Kap. 6.2.5). Bei Lagertemperaturen über 20 °C kann es erforderlich sein, die o.g.
Ausgleichsladung häufiger durchzuführen (bei 40 °C monatlich laden). Beachten Sie hierzu auch
die Abb. 4–1. Bei Nichtbeachtung kann es zur Sulfatierung der Platten kommen, mit der Folge von
Leistungseinbußen und verkürzter Brauchbarkeitsdauer der Batterie.
Die Wiederaufladung während der Lagerzeit sollte max. zwei Mal erfolgen. Anschließend ist die
Batterie in ständiger Ladeerhaltung zu betreiben.
Die Brauchbarkeitsdauer der Batterie(n) beginnt mit der Lieferung der Batterie(n) ab Werk
HOPPECKE. Die Lagerzeiten sind auf den Brauchbarkeitsdauer vollständig anzurechnen.
Empfohlenes Ladeverfahren bei Erreichen der max. Einlagerungsdauer:
Ladung mit konst. Strom von 1 A oder 2 A je 100 Ah C
wenn alle Zellspannungen auf mindestens 2,65 V/Zelle angestiegen sind (Siehe auch Kap. 6.2).
Achtung!
4.3 Vorbereitungen bei mehrmonatiger Einlagerungsdauer
Wenn sich die Einlagerungsdauer voraussichtlich über mehrere Monate hinzieht, sollten Sie sich rechtzeitig
um ein geeignetes Ladegerät kümmern, mit dem die o.g. Ladeaufgaben durchgeführt werden können. Die
Batterien/Zellen sollten beim Zwischenlagern so angeordnet werden, dass sie für das Laden provisorisch in
Reihe geschaltet werden können. Belassen Sie sie hierbei auf ihren Paletten, bis sie endgültig installiert sind.
Um den o.g. Aufwand zu sparen, empfehlen wir dringend, die Batterie(n) vor Ablauf von 6 Monaten
an die reguläre Ladespannungsversorgung anzuschließen.
Bei Nichtbeachtung der Nachladeintervalle erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Montage-, Inbetriebsetzungs- und Gebrauchsanleitung für verschlossene ortsfeste Blei-Säure-Batterien
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Batteriekapazität. Abbruch der Ladung,
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Auch beim Laden provisorisch verschalteter Batterien auf eine ausreichende Belüftung achten
(siehe auch Kap. 5.2.1.1).
Achtung!
Lagerzeit [Monate]
Abb. 4–1: Kapazität über Lagerzeit
5 Installation
5.1 Anforderungen an den Aufstellort
Bei der Erneuerung alter Batterien sicherstellen, dass vor Beginn der Demontage der alten Batte-
rie die Zuleitungen freigeschaltet wurden (Lasttrenner, Sicherungen, Schalter)!
Dieses hat durch schaltberechtigtes Personal zu erfolgen!
Gefahr!
Sollten Sie irgendwelche Fragen zur Installation des Batteriesystems haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit
Ihrem örtlichen HOPPECKE Vertragspartner auf. Alternativ können Sie uns auch direkt in der Zentrale erreichen.
Bei der Festlegung des Aufstellortes und des Platzbedarfs sowie bei der Durchführung der
Montagearbeiten beachten Sie bitte die gültige Aufstellzeichnung, sofern vorhanden.
Der Fußboden muss für die Aufstellung der Batterien geeignet sein, d.h.:
– geeignete Belastbarkeit,
– ausreichende Leitfähigkeit,
– ebenerdig (max. Dicke von Unterlegelementen unter Gestell bzw. Schrank: 6 mm),
– möglichst vibrationsfrei (sonst ist die Verwendung von Spezialgestellen erforderlich).
Befolgen Sie innerhalb der EU die VDE 0510 Teil 2: 2001–12, entspr. IEC 62485-2: „Sicherheits-
anforderungen an Batterien und Batterieanlagen – Teil 2: Stationäre Batterien".
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