Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

HOPPECKE net.power Montage-, Inbetriebsetzungs- Und Gebrauchsanleitung Seite 29

Für verschlossene ortsfeste blei-säure-batterien
Inhaltsverzeichnis

Werbung

ZVEI Merkblatt Nr. 1
Ausgabe September 2012
Hinweise zum sicheren Umgang mit
Bleiakkumulatoren (Bleibatterien)
Die REACH-Verordnung
2. Gefahrstoffe
(1907/2006/EC) hat die EU-
Richtlinie zu
Sicherheitsdatenblättern
CAS-Nr.
Bezeichnung
(91/155/EU) abgelöst. Die
gültige REACH-Verordnung
fordert die Erstellung und
7439-92-1
metallisches Blei
Aktualisierung von
Sicherheitsdatenblättern für
Stoffe und Zubereitungen.
7439-92-1
Bleilegierungen
Für Erzeugnisse/Produkte -
wie Bleibatterien – sind nach
Spuren As, Sb
europäischem
Chemikalienrecht keine EU-
bleihaltige
Sicherheitsdatenblätter
Batteriepaste
erforderlich.
7664-93-9
Schwefelsäure
Dieses Merkblatt wendet sich
an Batterieanwender und
erfolgt auf freiwilliger Basis.
Die Hinweise geben
3. Mögliche Gefahren
Hilfestellung für die Einhaltung
gesetzlicher Vorgaben, ersetzen
Bei bestimmungsgemäßem
diese aber nicht.
Gebrauch und unter Beachtung
der Gebrauchsanweisung geht
von Bleibatterien keine
besondere Gefährdung aus.
1. Stoff / Zubereitungs- und
Firmenbezeichnung
Zu beachten ist jedoch, dass
Bleibatterien:
Angaben zum Produkt
Schwefelsäure enthalten,
Handelsname
die starke Verätzungen
verursachen kann.
Bleibatterie,
beim Betrieb und
gefüllt mit verdünnter
insbesondere bei der
Schwefelsäure
Ladung Wasserstoff- und
Sauerstoffgas entwickeln,
Angaben zum Hersteller:
die unter bestimmten
Voraussetzungen eine
explosive Mischung
Anschrift, Telefon, Telefax usw.
ergeben können.
Dieses Merkblatt wurde vom Fachausschuss Umweltschutz und Gesundheit im
ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V., Fachverband Batterien, erarbeitet
1)
ersetzt durch: IEC 62485-2
Gehalt
R-Sätze
34 Gew. %
31 Gew. %
R 61-20/22-33-
62-52/53
34 Gew. %
R 35
eine Eigenspannung
besitzen, die ab einer
bestimmten Nennspannung
bei Berührung zu
gefährlichen Körperströmen
führen kann.
Die Norm EN 50272-2
1)
enthält
Sicherheitsanforderungen
an Batterien und
Batterieanlagen und
beschreibt die
grundsätzlichen
Maßnahmen zum Schutz
vor Gefahren, die durch
elektrischen Strom,
austretende Gase und
Elektrolyt hervorgerufen
werden.
Bleibatterien sind durch folgende
1)
Warnsymbole
gekennzeichnet:
Nicht rauchen, keine offenen Flammen,
keine Funken
no smoking, no naked flames, no sparks
Schutzbrille tragen
Shield eyes
Batteriesäure
Battery acid
Bedienungsanleitung beachten
Note operating instructions
Explosives Gasgemisch
Explosive gas
1)
Die Warnsymbole entsprechen der europäischen Industrienorm
EN 50342/1. Eine Kennzeichnung nach der GHS-CLP-Verordnung ist
nicht erforderlich.
4. Erste-Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Schwefelsäure
wirkt ätzend und
gewebezerstörend
mit Wasser abspülen,
nach Hautkontakt
benetzte Kleidung ausziehen
und waschen
Frischluft atmen
nach Einatmen von
2)
Säurenebeln
2)
unter fließendem Wasser
nach Augenkontakt
mehrere Minuten spülen
2)
sofort reichlich Wasser trinken
nach Verschlucken
Aktivkohle schlucken
Bleihaltige Batteriepaste ist als fortpflanzungs-
gefährdend eingestuft.
mit Wasser und Seife reinigen
nach Hautkontakt
2)
Arzt hinzuziehen.
5. Maßnahmen zur
Brandbekämpung
Geeignete Löschmittel:
Bei Elektrobränden im Allgemeinen ist Wasser das geeignete Löschmittel. Bei
Entstehungsbränden ist das Löschen mit CO
die effektivste Lösung. Die Feuerwehr ist so
2
geschult, dass bei Elektrobränden (bis 1 kV) beim Löschen mit Sprühstrahl ein Abstand von
1 m und beim Löschen mit Vollstrahl ein Abstand von 5 m einzuhalten ist. Beim Löschen von
Elektrobränden in Anlagen mit Spannungen > 1 kV gelten je nach Spannungshöhe andere
Abstände. Für Löscharbeiten an Photovoltaik-Anlagen gelten andere Regeln.
Ungeeignete Löschmittel:
Das Löschen mit Pulverlöschern ist nicht geeignet, u.a. wegen der Ineffektivität, des Risikos
und der möglichen Kollateralschäden.
Besondere Schutzausrüstung:
Für größere stationäre Batterieanlagen oder größere Lagermengen: Augen-, Atem- und
Säureschutz sowie säurefeste Kleidung.
6. Maßnahmen bei
unbeabsichtigter
Freisetzung
Verfahren zur Reinigung /
Aufnahme:
Verschüttete Säure mit Binde-
mittel – z. B. Sand – festlegen,
Neutralisation mit Kalk / Soda,
unter Beachtung der amtlichen
örtlichen Bestimmungen
entsorgen,
nicht in die Kanalisation,
ins Erdreich oder in Gewässer
gelangen lassen.
7. Handhabung und
Lagerung
Unter Dach frostfrei lagern;
Kurzschlüsse vermeiden.
Kunststoffgehäuse vor direkter
Sonneneinstrahlung schützen.
Bei großen Mengen Absprache
mit örtlichen Wasserbehörden.
Sollten Batterien in
Lagerräumen geladen werden,
unbedingt Gebrauchsanweisung
beachten.
Bei Arbeiten an Batterien sind
Schutzbrille und elektrostatisch
leitende Schutzkleidung und
Sicherheitsschuhe zu tragen.
2/5

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis