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Füllen Von Zellen; Kontrolle; Belüftung - Vermeidung Von Explosionsgefahren; Belüftung - Berechnung Der Lüftungsanforderungen Für Batterieräume - HOPPECKE net.power Montage-, Inbetriebsetzungs- Und Gebrauchsanleitung

Für verschlossene ortsfeste blei-säure-batterien
Inhaltsverzeichnis

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5.2 Füllen von Zellen
Die verschlossenen Blei-Säure-Batterien werden immer gefüllt ausgeliefert. Verschlossene, orts-
feste Blei-Säure-Batterien bestehen aus Zellen, bei denen über die gesamte Brauchbarkeitsdauer
kein Nachfüllen von Wasser zulässig ist. Als Verschlussstopfen werden Überdruckventile verwen-
det, die nicht ohne Zerstörung geöffnet werden können.

5.2.1 Kontrolle

Es ist sicherzustellen, dass die Vorgaben der IEC 62485-2 bezüglich der Aufstellung und Belüftung ein-
gehalten werden. Wird bei der Inbetriebsetzungsladung mit einer höheren Stromstärke geladen als für die Aus-
legung der Lüftungseinrichtungen zugrunde gelegt ist, so muss für die Dauer der Inbetriebsetzung und eine Stun-
de darüber hinaus die Lüftung des Batterieraumes entsprechend dem angewendeten Ladestrom verstärkt werden,
z.B. durch ortsbewegliche Zusatzlüfter. Das Gleiche gilt für gelegentliche Sonderladebehandlungen von Batterien.
5.2.1.1 Belüftung - Vermeidung von Explosionsgefahren
Da die beim Laden von Batterien entstehenden Gase nicht vermeidbar sind, muss durch ausreichende Lüftung
eine Verdünnung der Wasserstoffkonzentration erreicht werden. Funkenbildende Betriebsmittel sind in der Nähe
von Batterien nicht gestattet.
Zündquellen für Knallgasexplosionen können sein:
– offene Flamme,
– Funkenflug,
– elektrische, funkenbildende Betriebsmittel,
– mechanische, funkenbildende Betriebsmittel,
– elektrostatische Aufladung.
Maßnahmen zur Vermeidung von Knallgasexplosionen:
– ausreichende natürliche oder technische Lüftung,
– keine Heizung mit offener Flamme oder Glühkörper (T > 300 °C),
– abgetrennte Batteriefächer mit separater Lüftung,
– antistatische Kleidung, Schuhe und Handschuhe (entsprechend der aktuell gültigen DIN- und EN-Verordnung),
– Oberflächenableitwiderstand: < 10
Ω und einen Isolationswiederstand ≥ 10
8
– Handleuchten mit Netzkabel ohne Schalter (Schutzklasse II),
– bzw. Handleuchten mit Batterie (Schutzart IP54),
– Warn- und Verbotschilder.
Die Lüftungsanforderungen für Batterieräume, -schränke oder -fächer ergeben sich aus der erforderlichen
Verdünnung des beim Laden entstehenden Wasserstoffs und den Sicherheitsfaktoren, die die Alterung der
Batterie und Fehlermöglichkeit („worst case") einschließen.
5.2.1.2 Belüftung - Berechnung der Lüftungsanforderungen für Batterieräume
Luftvolumenstrom Q:
v
= Verdünnungsfaktor = 96% Luft/4% H
= 24
2
q = erzeugte Wasserstoffmenge = 0,42 10
m
/Ah
–3
3
s
= Sicherheitsfaktor = 5
n = Anzahl der Zellen
I
= Strom je 100 Ah
Gas
C = Nennkapazität der Batterie
Montage-, Inbetriebsetzungs- und Gebrauchsanleitung für verschlossene ortsfeste Blei-Säure-Batterien
7140203151 V1.4 (09.2018)
24
Ω,
5
Zusammenfassung der Faktoren:
Parameter
f
: Gasemissionsfaktor
g
f
: Sicherheitsfaktor für die Gasemission
s
(schließt 10% fehlerhafter Zellen und Alterung ein)
U
: Ladeerhaltungsspannung, V/Zelle
float
I
: typischer Ladeerhaltungsstrom, mA pro Ah
float
I
: Strom (Erhaltungsladen), mA pro Ah (bezieht sich nur auf die
gas
Berechnung des Luftvolumenstroms beim Erhaltungsladen)
U
: Starkladespannung, V/Zelle
boost
I
: typischer Starkladestrom, mA pro Ah
boost
I
: Strom (Starkladen), mA pro Ah (bezieht sich auf die
gas
Berechnung des Luftvolumenstroms beim Starkladen)
Tab. 5–2: Richtwerte für den Strom (Auszug aus IEC 62485-2)
Zur lüftungstechnischen Gestaltung von Batterieräumen kann man entsprechend den baulichen Gegebenheiten
eine „natürliche Lüftung" oder eine „technische Lüftung" zugrunde legen.
Die folgenden Punkte sind zu beachten:
Natürliche Lüftung:
– Zu- und Abluftöffnungen erforderlich;
– Mindestquerschnitt (freie Wandöffnung): A ≥ 28 × Q (A in cm
– Verstärkung der Lüftung durch Kaminwirkung (Luftführung);
– Entlüftung ins Freie (nicht in Klimaanlagen oder angrenzende Räume).
Technische Lüftung:
– Verstärkte Lüftung mit Ventilator (in der Regel Sauglüfter);
– Luftdurchsatz entsprechend dem Luftvolumenstrom Q;
– Angesaugte Luft muss sauber sein;
– Beim Laden mit starker Gasung ist Lüfternachlauf von 1 h erforderlich;
– Bei mehreren Batterien in einem Raum gilt: Luftbedarf = ∑Q;
– Vermeidung eines lüftungstechnischen Kurzschlusses durch genügend Abstand zwischen Zu- und Abluftöffnung.
Ein weiteres ausführliches Berechnungsbeispiel zur Belüftung von Batterieräumen finden Sie im
Kap. 10 „Notwendige Belüftung bei Wasserstoffentwicklung der Batterien".
Montage-, Inbetriebsetzungs- und Gebrauchsanleitung für verschlossene ortsfeste Blei-Säure-Batterien
Bleibatterien
verschlossene Zellen
0,2
5
2,27
1
1
2,40
8
8
2
, Q in m
3
/h) (Annahme: v
= 0,1 m/s);
luft
7140203151 V1.4 (09.2018)
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