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Sicherheitshinweise; Allgemeine Hinweise; Transport, Lagerung Und Aufstellung - KEB COMBIVERT R6-S 29 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2.

Sicherheitshinweise

2.1

Allgemeine Hinweise

Elektrischer
Schlag
Nur qua-
lifiziertes
Elektrofach-
personal
Normen
beachten
2.2

Transport, Lagerung und Aufstellung

Die Lagerung des COMBIVERT hat in der Originalverpackung zu erfolgen. Sie ist vor
Feuchtigkeit und übermäßiger Kälte- und Wärmeeinwirkung zu schützen. Der Transport über
größere Entfernungen hat ebenfalls in der Originalverpackung zu erfolgen. Sie ist gegen
Schlag- und Stoßeinwirkung zu sichern. Die Kennzeichnung auf der Umverpackung ist zu
beachten! Nach dem Entfernen der Umverpackung zur Installation ist der COMBIVERT auf
einer standfesten Unterlage sicher abzustellen.
COMBIVERT R6 Ein- und Rückspeiseeinheiten werden mit Spannungen be-
trieben, die bei Berührung einen lebensgefährlichen Schlag hervorrufen kön-
nen.
Der COMBIVERT R6 kann so eingestellt werden, dass im generatorischen
Betrieb auch bei Netzausfall weiter Energie in das Versorgungsnetz zurück-
gespeist wird. Deshalb kann nach Abschalten des Versorgungsnetzes eine le-
bensgefährlich hohe Spannung in der Anlage bestehen.
Vor dem Arbeiten an der Anlage ist unbedingt die Spannungsfreiheit
durch Messungen in der Anlage zu kontrollieren.
Bei unzulässigem Entfernen von erforderlichen Abdeckungen, bei unsachge-
mäßem Einsatz, bei falscher Installation oder Bedienung, besteht die Gefahr
von schweren Personen- oder Sachschäden.
Alle Arbeiten zum Transport, zur Installation und Inbetriebnahme sowie In-
standhaltung sind nur von qualifiziertem Fachpersonal auszuführen (IEC 364
bzw. CENELEC HD 384 oder DIN VDE 0100 und nationale Unfallverhütungs-
vorschriften beachten). Qualifiziertes Fachpersonal im Sinne dieser Anleitung,
bezeichnet Personen, welche aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfah-
rung, Kenntnisse der einschlägigen Normen sowie Unterweisung in das spe-
zielle Umfeld der Antriebstechnik eingewiesen sind und die dadurch, die ihnen
übertragenen Aufgaben beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können.
Die Inbetriebnahme (d.h. die Aufnahme der bestimmungsmäßigen Verwen-
dung) des COMBIVERT R6 ist solange untersagt, bis festgestellt wurde, dass
die Anlage oder Maschine den Bestimmungen der EG-Richtlinie 2006/42/EG
(Maschinenrichtlinie) entspricht (beachte EN60204).
Der COMBIVERT R6 erfüllt die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie
2006/95/EG. Die harmonisierte Norm der Reihe EN 61800-5-1 (VDE 0160)
wird angewendet.
Dies ist ein Produkt mit eingeschränkter Verfügbarkeit nach IEC 61800-3. Es
kann im Wohnbereich Funkstörungen verursachen. In diesem Fall muss der
Betreiber entsprechende Maßnahmen durchzuführen.
Sicherheitshinweise
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