2.2 Verantwortung des Betreibers
Betreiber
Betreiberpflichten
2.3 Personalanforderungen
In dieser Anleitung werden die im
Folgenden aufgeführten
Qualifikationen des Personals für die
verschiedenen Tätigkeitsbereiche
benannt:
Benutzer
Elektrofachkraft
Betreiber ist diejenige Person, die das Gerät zu gewerblichen oder
wirtschaftlichen Zwecken selbst betreibt oder einem Dritten zur
Nutzung/Anwendung überlässt und während des Betriebs die
rechtliche Produktverantwortung für den Schutz des Benutzers, des
Personals oder Dritter trägt.
Das Gerät wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber des
Gerätes unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur
Arbeitssicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung müssen die für
den Einsatzbereich des Gerätes gültigen Sicherheits-,
Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden.
Dabei gilt insbesondere:
Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Installation, Bedienung,
Wartung und Reinigung eindeutig regeln und festlegen.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter, die mit dem
Gerät umgehen, diese Anleitung gelesen und verstanden haben.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in dieser Anleitung
beschriebenen Wartungsintervalle eingehalten werden.
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation
des Personals!
Wenn unqualifiziertes Personal Arbeiten an dem Gerät
vornimmt oder sich im Gefahrenbereich des Gerätes
aufhält, entstehen Gefahren, die Verletzungen
verursachen können.
-
Alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes
Personal durchführen lassen.
-
Unqualifiziertes Personal von dem Gefahrenbereich
fernhalten (
Modelle mit Pilotlicht) auf Seite 24.
Der Benutzer nutzt und bedient das Gerät im Rahmen der
bestimmungsgemäßen Verwendung, ohne weitere Vorkenntnisse.
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen
in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche
Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist,
ausgebildet und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
Die Elektrofachkraft muss die Bestimmungen der geltenden gesetzlichen
METIS HS09 / HI16 / HI18 / HI21 Pyrometer
Kapitel 5.5 „Gefahrenbereich (nur
Sicherheit
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