13/BREMSANLAGE
Bremsflüssigkeitsstand der Hinterradbremse kontrollieren
15.12
Warnung
Unfallgefahr Ausfall der Bremsanlage.
–
Sinkt der Bremsflüssigkeitsstand unter die MIN Markierung, deutet dies auf Undichtheit im Bremssystem bzw. total abge-
nutzte Bremsbeläge hin. Bremssystem kontrollieren, nicht weiterfahren.
Warnung
Unfallgefahr Verringerte Bremswirkung durch überalterte Bremsflüssigkeit.
–
Bremsflüssigkeit der Vorder- und Hinterradbremse entsprechend dem Serviceplan wechseln.
Bremsflüssigkeit der Hinterradbremse nachfüllen
15.13
Warnung
Unfallgefahr Ausfall der Bremsanlage.
–
Sinkt der Bremsflüssigkeitsstand unter die MIN Markierung, deutet dies auf Undichtheit im Bremssystem bzw. total abge-
nutzte Bremsbeläge hin. Bremssystem kontrollieren, nicht weiterfahren.
Warnung
Hautreizungen Bremsflüssigkeit kann bei Kontakt Hautreizungen verursachen.
–
Nicht mit Haut oder Augen in Berührung bringen, von Kindern fernhalten.
–
Tragen Sie geeignete Schutzkleidung und eine Schutzbrille.
–
Wenn Bremsflüssigkeit in die Augen gelangt, gründlich mit Wasser spülen und sofort einen Arzt aufsuchen.
Warnung
Unfallgefahr Verringerte Bremswirkung durch überalterte Bremsflüssigkeit.
–
Bremsflüssigkeit der Vorder- und Hinterradbremse entsprechend dem Serviceplan wechseln.
–
Schraubverbindung
–
Zur individuellen Anpassung der Grundstellung des Fußbremshebels Mutter
lösen und Schraube
Info
Der Verstellbereich ist begrenzt. Die Schraube muss mindestens vier
Umdrehungen in den Fußrastenträger eingeschraubt sein.
–
Fußbremszylinder
ben ist. Schrauben
Vorgabe
Mutter Fußbremszylinderschraube
–
Leerweg am Fußbremshebel kontrollieren. (
–
Mutter
festziehen.
100257-10
–
Fahrzeug senkrecht stellen.
–
Bremsflüssigkeitsstand am Bremsflüssigkeitsbehälter kontrollieren.
»
Wenn der Flüssigkeitsstand die MIN Markierung
–
Bremsflüssigkeit der Hinterradbremse nachfüllen. (
100258-10
am Fußbremszylinder
entsprechend drehen.
so positionieren, dass der Leerweg am Fußbremshebel gege-
gegenhalten und Muttern festziehen.
M6
S. 85)
lösen.
10 Nm
erreicht hat:
S. 86)
86