Übereinstimmungserklärung
Die Bestätigung der Übereinstimmung der Bauart des eingebauten Rückhaltesystems
■
mit den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muss für jede
Ausführung mit einer Übereinstimmungserklärung vom einbauenden Betrieb erfolgen.
Die Aufzeichnungen müssen während der Bauzeit auf der Baustelle bereitliegen. Sie sind
■
nach Abschluss der Arbeiten mindestens 5 Jahre vom Anlagenbetreiber aufzubewahren
und auf Verlangen vorzulegen.
Betrieb
Gemäß § 46 (AwSV) der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
■
Flüssigkeiten ist der Anlagenbetreiber zu einer ständigen Überwachung der Dichtheit
bzw. Funktionsfähigkeit des Rückhaltesystems verpflichtet.
Das Rückhaltesystem darf nur von Personen bedient werden, die für diese Tätigkeit
■
geschult sind. Bei allen Arbeiten sind die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen
Bestimmungen einzuhalten.
Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, mit dem lnstandhalten, lnstandsetzen und Reinigen
■
des Rückhaltesystems nur solche Betriebe zu beauftragen, die für diese Tätigkeiten
Fachbetriebe im Sinne von § 62 (AwSV) der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen sind.
Prüfungen
Eine abschließende lnbetriebnahmeprüfung des eingebauten Rückhaltesystems von
■
einem Sachverständigen gemäß Wasserrecht erfolgt durch lnaugenscheinnahme
sämtlicher Bereiche des Rückhaltesystems und einer Funktionsprüfung.
Das Rückhaltesystem ist halbjährlich bzw. alle 5 Abfüllvorgänge hinsichtlich seiner
■
Schutzwirkung zu prüfen. Der ACO Service übernimmt gern die fachgerechte
Durchführung der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Anforderung Wartungsvertrag
tiefbau@aco.com.
Über das Ergebnis der Prüfungen ist im Rahmen der gemäß Arbeitsschutz- bzw.
■
Wasserecht zu erstellenden Bescheinigungen eine Aussage zu treffen.
Betriebstagebuch
Ein Betriebstagebuch (kann von ACO optional bezogen werden) ist zu führen.
Rückhaltesystem Protector-D
Zu Ihrer Sicherheit
9/ 48