Rückhaltesystem Protector-D
Zu Ihrer Sicherheit
1.3 Qualifikation von Personen
Tätigkeiten
Auslegung,
Betriebsänderungen
Erdeinbau
Installation
Elektroinstallation
Inbetriebnahme, Betriebs-
überwachung und Prüfungen
Wartung, Instandsetzung
Entsorgung
1.4 Persönliche Schutzausrüstungen
Persönliche Schutzausrüstungen sind dem Personal zur Verfügung zu stellen und die
Benutzung ist durch Aufsichtspersonen zu kontrollieren.
Gebots-
zeichen
*
Sicherheitsdatenblatt der wassergefährdenden Flüssigkeiten
10/ 48
Person
Planer
Fachkräfte
Fachkräfte
Elektrofachkraft
Fachkundige
Personen
Fachkundige
Personen
Fachkräfte
Bedeutung
Sicherheitsschuhe bieten eine gute Rutschhemmung, insbesondere bei Nässe sowie eine hohe
Durchtrittssicherheit (z. B. bei Nägeln) und schützen die Füße vor herabfallenden Gegenständen
(z. B. beim Transport).
Schutzhandschuhe schützen die Hände vor Infektionen (feuchtigkeitsdichte Schutzhandschuhe)
sowie vor leichten Quetschungen und Schnitten, insbesondere bei Transport, Einbau, Wartung
und Demontage und Kontakt mit den wassergefährdenden Flüssigkeiten*.
Eine Schutzkleidung schützt die Haut vor leichten mechanischen Einwirkungen und Infektionen.
Ein Sicherheitshelm schützt vor Kopfverletzungen z. B. bei herunterfallenden Gegenständen
oder Stößen bei niedrigen Raumhöhen.
Eine Schutzbrille schützt die Augen, insbesondere bei Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur.
Kenntnisse
Kenntnisse im Sinne § 17 (AwSV) der Verordnung über
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Fachbetriebe im Sinne von § 62 (AwSV) der Verordnung
über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen
Fachbetriebe im Sinne von § 62 (AwSV) der Verordnung
über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen
Elektrische Anschlüsse dürfen nur von Elektrofachkräften
durchgeführt werden
Sachverständige im Sinne § 47 (AwSV) der Verordnung
über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen
Fachbetriebe im Sinne von § 62 (AwSV) der Verordnung
über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen
Fachbetriebe im Sinne von § 62 (AwSV) der Verordnung
über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen