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1 auf Schnellstraßen, auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung und
auf autobahnähnlichen Straßen
2 bei Nässe 80 km/h
3 bei Nässe 100 km/h
4 ungebremste Anhänger mit aktueller Gesamtmasse von mehr als 300 kg
5 Mit Anhänger über 750 kg (zul. Gesamtmasse max. 3,5 t) auf Landstraßen 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h.
Für Gespanne über 3,5 t zul. Gesamtmasse gilt außerorts 60 km/h, auf Autobahnen 70 km/h.
6 Mit ungebremstem Anhänger, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers doppelt so groß ist wie das Leer-
gewicht des Zugfahrzeugs: 40 km/h.
7 80 km/h für Anhänger bis 1000 kg zul. Gesamtmasse
8 bei Nässe 110 km/h
9 Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen nicht ganz links (in GB rechts) fahren.
10 Bei Unfällen mit Geschwindigkeiten höher als 100 km/h muss mit Einschränkungen bei der Versicherungsleistung
gerechnet werden, da Wohnanhänger bauartbedingt nur bis 100 km/h zugelassen sind.
11 entsprechend der Beschilderung
12 Nur mit Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde für das jeweilige Gespann. Bestätigung des TÜV/DEKRA
und auch die amtliche Bescheinigung der Straßenverkehrsbehörde müssen immer mitgeführt werden.
13 Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, darf max. 70 km/h fahren.
190
Innerorts (km/h)
Landstraße (km/h)
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60
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50
50
50
50
50
Autobahn (km/h)
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70
75
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60
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Angaben ohne Gewähr
Flipper - 05/06 - Ausgabe 08/05 - 201804291 - BUE-0011-02DE
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60
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6
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10
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80
80
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13
80
100
Quelle: ADAC