MRU GmbH
DPM 9600
2.2
Leitungsprüfungen nach TRGI/TRF
Das Gerät ist immer entsprechend den neuesten DVGW Vorschriften einzusetzen!
Das Gerät wird verwendet zur Bestimmung der Gasleckmenge an Niederdruck- Gasleitungen
TRGI 2008
nach dem DVGW-Arbeitsblatt
.
Die Gasleckmenge wird entsprechend Geräteklasse D auf Grundlage des gemessenen Druck-
abfalls bestimmt.
2.2.1 Verwendungszweck
TRGI 2008
Dichtheitsprüfung an Gasleitungen nach
(Vor- / Dichtheitsprüfung).
TRGI 2008
Gebrauchsfähigkeits- / Leckmengenmessung nach
, inkl. Ermittlung des Leitungs-
volumens.
Druck- / Differenzdruckmessungen bis 1.500 mbar (z.B. Gasfließdruck).
Temperaturmessung
2.2.2 Messeinheit
Für den Druck wird die Einheit mbar bzw. bar verwendet. 1 mbar <> 1 hPa,
2.2.3 Spannungsversorgung
Das DPM9600 wird mit Li-Ionen Akkus betrieben.
2.2.4 Funktionsprüfung
Vor jeder Messung ist das Gerät und alles mitgelieferte Zubehör besonders die Schläuche auf
Beschädigungen zu prüfen.
2.2.5 Prüfdruck
Betriebsdruck < 30 mbar = Referenzdruck (23 mbar)
Betriebsdruck > 30 mbar = Betriebsdruck
2.2.6 Überlast
Das Gerät ist gegen Überlast bis 2 bar geschützt. Sollte jedoch dieser Überlastdruck überschrit-
ten werden, kann der Drucksensor zerstört werden. In diesem Fall besteht kein Garantiean-
spruch.
2.2.7 Kalibration
Das DPM9600 muss jährlich kalibriert werden.
2.2.8 Messvorbereitung und Messdurchführung
Vor Beginn von Arbeiten an gasführenden Leitungen ist die zugehörige Absperreinrichtung zu
schließen und gegen Öffnen durch Unbefugte zu sichern (z. B. durch Abnehmen des Schlüs-
sels oder des Handrades). Wo Gas austritt oder austreten kann, muss durch Lüftung oder durch
Abführen über einen Schlauch ins Freie dafür gesorgt werden, dass das Gas gefahrlos entsorgt
wird. Die Absperreinrichtung ist erst dann wieder zu öffnen, wenn sämtliche Öffnungen der ab-
gesperrten Leitungen, durch die Gas ausströmen könnte, dicht verschlossen sind. Vorstehen-
des gilt nicht, wenn es sich um äußere Instandhaltungs-Maßnahmen an Leitungen handelt.
Wird an zugänglichen gasführenden Leitungen mit einem Gasspürgerät nach DVGW-Hinweis
G465-4 und ÖVGW Richtlinie G 103 oder mit schaumbildenden Mitteln nach DIN EN 14291
eine Leckage festgestellt, muss die Stelle durch geeignete Maßnahmen abgedichtet werden.
Das Ableuchten mit Flammen ist unzulässig. Das behelfsmäßige Abdichten ist zum sofortigen
Abwenden von Gefahren nur vorübergehend zulässig.
Leitungen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar unterliegen einer Belastungs- und einer Dicht-
heitsprüfung, sowie einer Gebrauchsfähigkeitsprüfung (bei in Betrieb befindlichen Anlagen). Die
Prüfungen sind durchzuführen, bevor die Leitung verputzt oder verdeckt ist und ihre Verbindun-
gen beschichtet oder umhüllt sind. Die Prüfungen können auch abschnittsweise durchgeführt
werden.
Alle Prüfungen sind zu dokumentieren.
Das Multi Gas Gerät DPM9600 darf nur von Fachpersonal eingesetzt werden. Dieses muss in
Wartung und Prüfung von Gasanlagen geschult sein.
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