Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Elektronische Zündungen; Kapazität/Betriebszeit Des Empfängerakkus; Gewährleistung; Haftungsausschluss - FUTABA FX-22 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

17.4
ZELEKTRONISCHE ZÜNDUNGEN
Auch Zündungen von Verbrennungsmotoren erzeugen Störun-
gen, die die Funktion der Fernsteuerung negativ beeinflussen
können. Versorgen Sie elektrische Zündungen immer aus einer
separaten Batterie. Verwenden Sie nur entstörte Zündkerzen,
Zündkerzenstecker und abgeschirmte Zündkabel. Halten Sie
mit der Empfangsanlage ausreichend Abstand zu einer Zünd-
anlage.
17.5 KAPAZITÄT/BETRIEBSZEIT DES EMPFÄNGERAKKUS
Für alle Stromquellen gilt: Bei niedrigen Temperaturen
nimmt die Kapazität stark ab, daher sind die Betriebszeiten
bei Kälte erheblich kürzer.
Die Betriebszeit ist stark abhängig von der Anzahl der
angeschlos senen Servos, Leichtgängigkeit der Gestänge sowie
der Häufigkeit der Steuerbewegungen. Ein Standardservo
nimmt bei laufendem Motor zwischen 150 mA und etwa 600
mA und bei stehendem Motor ca. 8 mA Strom auf. Superservos
oder kräftige Digitalservos benötigen bei voller Stellkraft bis zu
1300 mA Spitzenstrom.
Wählen Sie einen dem Stromverbrauch und Servozahl ent-
sprechenden Empfängerakku mit ausreichender Kapazität.
Achten Sie darauf, dass die Gestänge leichtgängig sind und
das Servo in seinem Weg nicht begrenzt wird. Ein ständig an
die mechanische Begrenzung laufendes Servo verbraucht den
höchsten Strom und nimmt auf Dauer Schaden.
Bei der Empfangsanlage macht sich ein entladener Akku durch
merklich langsamer laufende Servobewegungen bemerkbar.
Stellen Sie spätestens dann den Betrieb umgehend ein. Wir
empfehlen zur Kontrolle der Empfängerakkuspannung während
des Betriebes, einen Akkucontroller zu verwenden, der Ihnen
einen Anhaltspunkt über den Ladezustand des Akkus geben
kann.
18.
GEWÄHRLEISTUNG
Unsere Artikel sind selbstverständlich mit den gesetzlich vor-
geschriebenen 24 Monaten Gewährleistung ausgestattet. Soll-
ten Sie einen berechtigten Gewährleistungsanspruch geltend
machen wollen, so wenden Sie sich immer an Ihren Händler,
der Gewährleistungsgeber und für die Abwicklung zuständig ist.
Während dieser Zeit werden evtl. auftretende Funktions mängel
sowie Fabrikations- oder Materialfehler kostenlos von uns
behoben. Weitergehende Ansprüche z. B. bei Folge schäden,
sind ausgeschlossen.
Der Transport zu uns muss frei erfolgen, der Rücktransport zu
Ihnen erfolgt ebenfalls frei. Unfreie Sendungen können nicht
an genommen werden.
Für Transportschäden und Verlust Ihrer Sendung können wir
keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen eine ent sprech ende
Versicherung.
Senden Sie Ihre Geräte an die für das jeweilige Land zu ständige
Servicestelle.
Zur Bearbeitung Ihrer Gewährleistungsansprüche müssen
folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
• Legen Sie Ihrer Sendung den Kaufbeleg (Kassenzettel) bei.
• Die Geräte wurden gemäß der Bedienungsanleitung
be trieben.
• Es wurden ausschließlich empfohlene Stromquellen und
original Futaba-Zubehör verwendet.
• Feuchtigkeitsschäden, Fremdeingriffe, Verpolung, Über l as-
tungen und mechanische Beschädigungen liegen nicht vor.
• Fügen Sie sachdienliche Hinweise zur Auffindung des
Fehlers oder des Defektes bei.

19. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Sowohl die Einhaltung der Montage- und Betriebsanleitung als
auch die Bedingungen und Methoden bei Installation, Betrieb,
Verwendung und Wartung der Fernsteuerkomponenten kön-
nen von Ripmax nicht überwacht werden. Daher übernehmen
wir keinerlei Haftung für Verluste, Schäden oder Kosten, die
sich aus fehlerhafter Verwendung und Betrieb ergeben oder in
irgendeiner Weise damit zusammenhängen.
20.
ZULASSUNGSBESTIMMUNGEN
Die Richtlinie RE ist die neue europäische Direktive für Funk-
anlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die
gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität.
Mit der RE-Richtlinie ist unter anderem das Inverkehrbringen,
sowie die Inbetriebnahme von Funkanlagen in der Europäi-
schen Gemeinschaft festgelegt.
Eine wesentliche Änderung ist die Abschaffung der Zulassung.
Der Hersteller bzw. Importeur muss vor dem Inverkehrbringen
der Funkanlagen diese einem Konformitätsbewertungsverfah-
ren unterziehen und danach bei den entsprechenden Stellen
notifizieren (anmelden).
Tipps und Hinweise
Als Zeichen, dass die Geräte den gültigen Europäischen Nor-
men entsprechen, wird das CE-Zeichen angebracht. Diese
Kennzeichnung ist für alle Länder in der Europäischen Union
gleich.
Weitere Länder wie Schweiz, Norwegen, Estland und Schwe-
den haben diese Richtlinie ebenfalls übernommen.
In all diesen Ländern ist Ihre Fernsteueranlage notifiziert (d.h.
zugelassen) und kann dort sowohl verkauft als auch in Betrieb
genommen werden.
Dieses Produkt kann in allen EU-Landern betrieben werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Verantwortung für eine den
Richtlinien entsprechende Funkanlage bei Ihnen, dem Anwen-
der liegt.
21.
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Hiermit erklärt die Ripmax Ltd., dass sich dieses Gerät in
Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen
und anderen relevanten Vorschriften der entsprechenden CE
Richtlinien befindet.
Die Original-Konformitätserklärung finden Sie im Internet unter
www.ripmax.com, bei der jeweiligen Gerätebeschreibung durch
Aufruf des Links „Konformitätserklärung".
79

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis