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WMF combiNation F 8700 Betriebsanleitung Seite 69

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Verzögert sich die Inbetriebnahme der Maschine aufgrund von Gründen, die nicht von WMF zu
vertreten sind länger als vier Wochen, so beginnt die Gewährleistungsfrist vier Wochen nach
Lieferung der Maschine beim Kunden.
Der Käufer hat Sachmängel gegenüber WMF unverzüglich schriftlich zu rügen. Ersetzte Teile
gehen in das Eigentum von WMF über.
Zunächst ist WMF stets Gelegenheit durch Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu
gewähren. Der Käufer hat WMF den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen.
Keine Gewähr leisten wir:
für sämtliche Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Hierzu gehören unter
-
anderem Dichtungen, Farbbänder und Dosierer;
für Mängel, die auf Witterungseinflüssen, Kesselsteinansatz, chemischen, physikalischen,
-
elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen beruhen, sofern sie nicht auf ein Verschulden
der WMF zurückzuführen sind;
wenn auf einen Wasserfilter verzichtet wird, obwohl die Wasserverhältnisse vor Ort den
-
Einsatz eines Wasserfilters erfordern und dadurch Mängel auftreten. Der Kunde wird in der
Auftragsbestätigung jeweils darauf hingewiesen, ob der Einsatz eines Wasserfilters
erforderlich ist;
für Mängel, die durch Nichtbefolgen der Vorschriften über die Behandlung, Wartung und
-
Pflege des Geräts (z.B. Betriebs- und Wartungsanweisungen der WMF gemäß der
Bedienungsanleitung des jeweiligen Kaffeemaschinentyps) entstehen;
für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, durch das
-
Nichtverwenden von WMF-Originalersatzteilen oder fehlerhafte Montage durch den Käufer
oder Dritte oder durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, sowie nicht für
Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter.
Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind
ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. bei Abgabe von Beschaffenheits- oder
Haltbarkeitsgarantien, nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des
Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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