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Ce-Kennzeichnung; Übereinstimmung Mit Der Europäischen Niederspannungsrichtlinie; Übereinstimmung Mit Der Europäischen Emv-Richtlinie; Übereinstimmung Mit Der Europäischen Maschinen-Richtlinie - ABB ACS800-17LC Handbuch

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CE-Kennzeichnung

Am Frequenzumrichter ist ein CE-Kennzeichen angebracht. Damit wird bestätigt, dass der
Frequenzumrichter den Anforderungen der europäischen Niederspannungsrichtlinie und den EMV-
Richtlinien entspricht.
Übereinstimmung mit der europäischen Niederspannungsrichtlinie
Die Übereinstimmung mit der europäischen Niederspannungsrichtlinie nach den Normen EN 61800-5-
1 und EN 60204-1 wurde bestätigt.
Übereinstimmung mit der europäischen EMV-Richtlinie
Die EMV-Richtlinie definiert die Anforderungen an die Störfestigkeit und Emissionen von elektrischen
Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Europäischen Union betrieben werden. Die EMV-Produktnorm
(EN 61800-3 (2004) enthält die Anforderungen an elektrische Antriebe/Frequenzumrichter. Siehe
Abschnitt unten.
Übereinstimmung mit der europäischen Maschinen-Richtlinie
Der Frequenzumrichter entspricht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie der Europäischen Union
für elektrische Ausrüstung, die zum Einbau in Anlagen vorgesehen ist. Die Einbauerklärung steht im
Internet zur Verfügung www.abb.com/drives.
Überprüfung der Einsatzfähigkeit einer Sicherheitsfunktion
Laut IEC 61508 und EN IEC 62061 ist es erforderlich, dass der Endmonteur der Anlage die
Einsatzfähigkeit einer Sicherheitsfunktion im Rahmen einer Abnahmeprüfung überprüft. Die
Abnahmeprüfungen für die optionalen Sicherheitsfunktionen des Frequenzumrichters werden in Kapitel
Inbetriebnahme
ACS800 Frequenzumrichter-Schrankgeräte, Sicherheitsoptionen (+Q950, +Q951, +Q952, +Q963,
+Q964, +Q967 and +Q968)
Die Abnahmeprüfung muss durchgeführt werden:
bei der erstmaligen Inbetriebnahme der Sicherheitsfunktionen,
nach allen Änderungen in Bezug auf die Sicherheitsfunktion (Verdrahtung, Komponenten,
Einstellungen usw.)
nach jeder Wartungsarbeit im Zusammenhang mit der Sicherheitsfunktion.

Autorisierte Person

Die Abnahmeprüfung der Sicherheitsfunktion muss von einer autorisierten Person durchgeführt
werden, die über Fachwissen hinsichtlich der Sicherheitsfunktion verfügt. Der Prüfbericht muss von der
autorisierten Person erstellt und unterzeichnet werden.
Abnahmeprüfberichte
Unterzeichnete Abnahmeprüfberichte müssen dem Serviceheft der Anlage beigelegt werden. Der
Bericht muss eine Dokumentation der Inbetriebnahmemaßnahmen und Prüfergebnisse sowie Verweise
auf Störungsberichte und die Behebung von Störungen enthalten. Jede neue Abnahmeprüfung, die
aufgrund von Veränderungen oder Wartungsmaßnahmen durchgeführt wurde, muss im Serviceheft
protokolliert werden.
Technische Daten
genannt und beschrieben in Verdahtungs-, Inbetriebnahme und Betriebsanweisungen,
(3AUA0000080812).

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