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Betrieb
Alle Körperteile vom Vakuum fernhalten! Verletzungsgefahr!
4.1
Auswirkungen der ATEX-Richtlinie
4.1.1
Einleitung
Dieses Gerät erfüllt aufgrund seiner Bauweise die Anforderungen, die in Übereinstimmung mit der Richtlinie
94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23 März 1994 zur Angleichung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Geräte und Schutzsysteme für den Einsatz in
zündfähigen Atmosphären an Geräte der Gerätegruppe II und der Gerätekategorie 3 gestellt werden (ATEX-
Richtlinie).
Die Gerätekategorie 3 der ATEX-Richtlinie trifft auf potenzielle Zündquellen zu, die sich im Inneren des Geräts
befinden. Hinsichtlich potenzieller Zündquellen, die sich außerhalb des Geräts befinden, wurde keine ATEX-
Gerätekategorie zugewiesen, da das Gerät konstruktionsbedingt nicht für den Einsatz an Orten vorgesehen ist, an
denen eine externe zündfähige Atmosphäre vorhanden ist.
Während des Normalbetriebs sind im Inneren der Pumpe keine potenziellen Zündquellen vorhanden. Allerdings kann
es entsprechend der Definition in der ATEX-Richtlinie unter den Bedingungen einer vorhersehbaren und seltenen
Fehlfunktion potenzielle Zündquellen in der Pumpe geben. Obwohl die Pumpe für das Fördern von zündfähigen
Substanzen und Gemischen ausgelegt ist, müssen die Betriebsverfahren demzufolge sicherstellen, dass diese
Substanzen und Gemische unter allen normalen und nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren
Betriebsbedingungen außerhalb der Explosionsgrenzwerte bleiben. Die Gerätekategorie 3 wird zur Vermeidung einer
Zündung im Fall einer seltenen Fehlfunktion als ausreichend angesehen, bei der zündfähige Substanzen oder
Gemische durch die Pumpe strömen, während deren Explosionsgrenzwerte bereits erreicht sind.
4.1.2
Zündfähige/pyrophore Substanzen
Sie müssen die nachstehenden Anweisungen befolgen und die unten aufgeführten
Vorbeugemaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die gepumpten Gase nicht ihren
zündfähigen Bereich erreichen.
Sofern zündfähige oder pyrophore Substanzen im Gerät vorhanden sind, müssen Sie:
dafür sorgen, dass keine Luft in das Gerät gelangen kann.
sicherstellen, dass das System dicht ist.
mit einer Inertgas-Spülung (beispielsweise mit einer Stickstoff-Spülung) alle zündfähigen Gase oder Dämpfe,
die durch den Pumpeneinlass in die Pumpe gelangen, verdünnen und/oder mit einer Inertgas-Spülung die
Konzentration von zündfähigen Gasen oder Dämpfen in der Pumpe und in der Abgasleitung bis auf weniger als
ein Viertel der unteren Explosionsgrenze (UEG), die für die jeweiligen Gase veröffentlicht wurde, verringern.
die Pumpe über den Gasballast-Anschluss mit Inertgas spülen, damit keine zündfähigen Dämpfe im
Pumpenmechanismus und in der Abgasleitung kondensieren können.
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WARNUNG
WARNUNG
A652–01–882 Ausgabe S
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