4.6 Nach dem Abstellen
Voraussetzungen
☑MTU-Betriebsstoffvorschriften (A001063/..) liegen vor.
Hinweis:
Bei Frostgefahr: Kühlmittelbeaufschlagte, hängende Drucksensoren können ohne Frostschutz zerstört
werden.
Nach dem Abstellen
Position
Kühlmittelkreislauf
Motorkontrollsystem
Luftansaugungs- und Abgas-
system
30 | Betrieb | MS15033/01D 2014-02
Maßnahme
Motorkühlmittel ablassen (→ Seite 94);
Ladeluftkühlmittel ablassen (→ Seite 101) wenn:
• Frostgefahr besteht und Motor auf längere Zeit abgestellt wird und
dem Kühlmittel kein Gefrierschutzmittel zugesetzt ist;
• Motorraum nicht geheizt wird;
• Kühlmittel nicht warmgehalten wird;
• Gefrierschutzmittelkonzentration für die Motorraumtemperatur nicht
ausreicht;
• Gefrierschutzmittelkonzentration 50 % beträgt und Motorraumtempe-
ratur unter -40°C ist.
Ausschalten.
Ist eine Betriebsunterbrechung von mehr als 1 Woche vorgesehen, Motor
luft- und abgasseitig abdichten. Ist eine Betriebsunterbrechung von mehr als
1 Monat vorgesehen, Motor konservieren (→ MTU Betriebsstoffvorschriften
A001063/..).