Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Bestimmungsgemäße Verwendung - Takeuchi TW8SL Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

2 Sicherheit und Unfallverhütung
Vor Inbetriebnahme der Maschine ist die Betriebs-
anleitung gewissenhaft zu lesen und die folgenden
Hinweise für den sicheren Betrieb sind genau zu
befolgen.
Beim Betrieb der Maschine müssen auch die natio-
nalen Sicherheitsvorschriften, z. B. in der Bundes-
republik
Deutschland
vorschriften „Betreiben von Arbeitsmitteln/ Erd-
baumaschinen" (BGR 500, Kap. 2.12) und „Fahr-
zeuge" (BGV D29), eingehalten werden.
Ergänzend zur Betriebsanleitung sind die gesetzli-
chen Regelungen für den öffentlichen Straßen-
verkehr und zum Unfallschutz zu beachten. Derar-
tige Pflichten können z. B. auch den Umgang mit
Gefahrstoffen
oder
Schutzausrüstung betreffen.
Zusätzlich sind für spezielle Einsatzorte (Tunnel,
Stollen, Steinbrüche, Pontons, kontaminierte Be-
reiche usw.) erlassene Sicherheitsanforderungen
ebenfalls zu beachten.
2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine mit normaler Ladeschaufelausrüs-
tung ist ausschließlich für solche Arbeiten vorge-
sehen, die der Funktion der Maschine und ihrem
Arbeitswerkzeug entsprechen.
Solche Arbeiten sind das Lösen, Aufnehmen, Ver-
setzen und Abschütten von Erdreich, Gestein oder
anderen Materialien und das Verladen dieser Ma-
terialien auf LKW, Förderbänder oder andere Be-
förderungsmittel, wobei der Transport des Ladegu-
tes vorwiegend durch Verfahren der Maschine er-
folgt.
Durch Anbau von Spezialarbeitswerkzeugen, wie
z. B.
UNI-Schaufel,
besen, Staplereinrichtung usw., sind dem Arbeits-
werkzeug entsprechende Arbeitseinsätze möglich.
Die Maschine kann auch zum Heben, Transportie-
ren und Ablassen von Lasten mit Hilfe eines An-
schlagmittels verwendet werden.
Eine andere oder darüber hinausgehende Verwen-
dung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus
resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht.
Das Risiko trägt allein der Betreiber.
Das Beachten der Betriebs- und Wartungs-
anleitung und die Durchführung der Wartungs-
arbeiten sowie die Einhaltung der Wartungs-
intervalle gehören zur bestimmungsgemäßen Ver-
wendung.
Für den Einsatz auf Schiffen, unter Tage oder im
Tiefbau ist eine spezielle Freigabe erforderlich.
Der Werkzeugbetrieb ist gemäß Spezifikation zu-
gelassen.
16
die
Unfallverhütungs-
das
Tragen
persönlicher
Seitenkippschaufel,
Straßenzulassung
Die Maschine kann eine Straßenzulassung haben,
um sie im Rahmen der StVZO auf öffentlichen
Straßen bewegen zu dürfen. Sie ist in diesem Fall
kennzeichnungspflichtig nach § 58 und § 18 Abs. 4
der StVZO.
Durch Änderungen an der Maschine kann die
Straßenzulassung erlöschen.
Die Maschine ist nur mit einer Einzelbetriebs-
erlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr zu-
gelassen.
Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwen-
dung
Jeder über diese Angaben hinausgehende Ge-
brauch und das Nichtbeachten von Hersteller-
angaben gelten als nicht bestimmungsgemäß. Für
hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller
nicht. Das Risiko trägt allein der Betreiber.
Insbesondere ist es verboten:
• andere als die bestimmungsgemäßen Güter zu
verladen, zu bewegen oder zu versetzen.
• Personen zu befördern.
• die Maschine in Watttiefen bis zur Unterkante
Achse zu benutzen.
• die Maschine in Wasserschutzgebieten einzu-
setzen.
• Ladung auf öffentlichen Straßen zu transportie-
ren.
• die Maschine auf öffentlichen Straßen mit An-
hänger über Anhängemaul am Heck zu betrei-
ben.
Kehr-
TW8SL

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis