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Hebezeugeinsatz; Umrüstung, Wartung, Instandsetzung - Takeuchi TW8SL Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2 Sicherheit und Unfallverhütung

2.18 Hebezeugeinsatz

Als Hebezeugeinsatz werden das Heben, Trans-
portieren und Ablassen von Lasten mit Hilfe eines
Anschlagmittels (Seil, Kette usw.) bezeichnet, wo-
bei zum Anschlagen und Lösen der Last die Mithil-
fe von Personen erforderlich ist. Das ist z. B. das
Heben und Ablassen von Rohren, Schachtringen
oder Behältern.
Die Maschine darf nur dann im Hebezeugeinsatz
betrieben werden, wenn sie dafür ausgerüstet und
zugelassen ist.
Die Maschine muss zum Hebezeugeinsatz mit fol-
genden
Sicherheitseinrichtungen
sein:
• Sichere Anschlagmöglichkeit eines Tragemittels
• Traglasttabelle
Nicht zwingend vorgeschrieben, aber sehr empfoh-
len sind:
• Überlastwarneinrichtung
• Leitungsbruchsicherung im Hub- und Kippzylin-
der
Bei einer Maschine im Hebezeugeinsatz dürfen
Anschläger nur nach Zustimmung des Maschinen-
bedieners und nur von der Seite an die Ladeanla-
ge herantreten, die vom Maschinenbediener ein-
gesehen werden kann. Der Maschinenbediener
darf die Zustimmung nur erteilen, wenn die Ma-
schine steht und die Arbeitseinrichtung nicht be-
wegt wird.
Begleitpersonen beim Führen der Last und An-
schläger dürfen sich nur im Sichtbereich des Ma-
schinenbedieners aufhalten.
Es dürfen nur geprüfte und ausreichend dimensio-
nierte Tragmittel (Seile, Ketten, Schäkel) verwen-
det werden. Beim Arbeiten mit Tragmitteln sind
immer Schutzhandschuhe zu tragen.
Es dürfen nur Lasten angeschlagen werden, die
die Tragfähigkeit der Maschine und des Hebe-
zeugs nicht überschreiten.
Lasten dürfen nur an den dafür vorgesehenen
Lasthaken angeschlagen werden und so, dass sie
nicht verrutschen oder herausfallen können.
Lasten dürfen nicht über Personen hinweggeführt
werden.
Lasten sind möglichst nahe über dem Boden zu
führen und ihr Pendeln ist zu vermeiden.
Die Maschine darf mit angeschlagener Last nur
verfahren werden, wenn der Fahrweg möglichst
eben und ausreichend Sicht auf den Fahrbereich
gewährleistet ist.
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Es ist immer ein ausreichender Abstand zur Um-
gebung sicherzustellen.
Es ist mit angemessener Geschwindigkeit zu fah-
ren und die Fahrweise den Gegebenheiten anzu-
passen.
Jegliche sicherheitsbedenkliche Fahrweise ist zu
unterlassen.
2.19 Umrüstung, Wartung, Instandsetzung
Die Maschine darf nur unter Leitung einer vom Un-
ternehmer bestimmten, geeigneten Person und un-
ter Beachtung der Betriebsanleitung des Herstel-
ausgestattet
lers umgerüstet, gewartet oder repariert werden
(Wartungspersonal, Servicepersonal).
Nach jeder Umrüstung von Arbeitswerkzeugen hat
der Maschinenbediener sich von der korrekten Be-
festigung bzw. Verriegelung des Schnellwechslers
zu überzeugen.
Arbeiten z. B. an der
• Bremsanlage,
• Lenkanlage,
• Hydraulikanlage und
• Elektroanlage
der Maschine dürfen nur von hierfür ausgebildetem
Fach- und Servicepersonal ausgeführt werden.
Die Standsicherheit muss bei allen Arbeiten an der
Maschine jederzeit gewährleistet sein.
Die Arbeitseinrichtung ist durch Absetzen auf den
Boden oder gleichwertige Maßnahmen, z. B. Zylin-
derstützen, Stützböcke, gegen Bewegung zu si-
chern. Bei laufendem Motor darf der ungesicherte
Schwenkbereich von knickgelenkten Ladern nicht
betreten werden.
Zum Aufbocken der Maschine sind Hubgeräte so
anzusetzen, dass ein Abrutschen verhindert wird.
Schrägstellungen
schräges Ansetzen sind zu vermeiden.
Eine angehobene Maschine ist durch Unterbauen,
z. B. mit Kreuzstapeln aus Bohlen oder Kanthöl-
zern oder stählernen Abstützböcken, zu sichern.
Eine Maschine, die mit Arbeitseinrichtungen ange-
hoben wurde, ist unmittelbar nach dem Anheben
standsicher zu unterbauen. Arbeiten unter hoch-
gestellter Maschine, die nur durch die Hydraulik
gehalten wird, sind verboten.
der
Hubgeräte
oder
deren
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