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Takeuchi TW8SL Betriebsanleitung Seite 9

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Wartungspersonal muss:
• alle Qualifikationen des Bedienpersonals ha-
ben.
• die Wartungspunkte an der Maschine kennen.
• die Befähigung zum Warten der Maschine ge-
genüber dem Unternehmer nachgewiesen ha-
ben.
• vom Unternehmer zum Warten der Maschine
bestimmt sein.
• die
landesspezifischen
bestimmungen zur Entsorgung von Schmier-
stoffen kennen. Siehe Kapitel 1.5.
• durch eine maschinen- und tätigkeitsbezogene
Schulung durch den Hersteller oder durch eine
vom Hersteller autorisierte Person für die
Durchführung
Wartungsarbeiten unterwiesen sein.
Servicepersonal muss:
• alle Qualifikationen des Bedienpersonals ha-
ben.
• eine fundierte Schul- und spezifische Berufs-
ausbildung besitzen.
• Vom Hersteller in den Servicetätigkeiten an der
Maschine geschult sein.
• über die Verhaltensregeln im Störungsfall ge-
schult und unterwiesen sein.
• für Arbeiten an der Mechanik, Elektrik, Steue-
rung und Hydraulik von Maschinen durch einen
national anerkannten Nachweis befähigt sein.
• Serviceinformationen des Herstellers gelesen
und verstanden haben und anwenden können.
Durch eine maschinen- und tätigkeitsbezogene
Schulung durch den Hersteller oder durch eine
vom Hersteller autorisierte Person für die
Durchführung der erforderlichen Servicearbei-
ten unterwiesen sein.
Einweiser müssen:
• gut erkennbar sein (z. B. durch Tragen von
Warnkleidung).
• sich im Blickfeld des Bedienpersonals auf-
halten.
• dürfen während der Einweisertätigkeit nicht mit
anderen Aufgaben betraut werden, die sie von
ihrer Aufgabe ablenken können.
• notwendige Kenntnisse und Verständnis haben,
um die beim Einweisen von Maschinen auf-
tretenden Situationen richtig einschätzen und
reagieren zu können.
• die Handsignale beim Einweisen von Maschi-
nen kennen.
TW8SL
Umweltschutz-
der
erforderlichen
Anschläger müssen:
• Gewicht und Schwerpunktlage der zu bewegen-
den Lasten abschätzen können.
• Kenntnisse über Auswahl, sicheres Anbringen/
Lösen sowie die Pflege von Anschlagmitteln
haben.
• Kenntnisse über die sich beim Einsatz erge-
bende Tragfähigkeit von Anschlagmitteln (An-
zahl der Stränge, Anschlagart, Neigungswinkel)
haben.
• Handsignale beim Bewegen von Lasten kennen
und mit dem Bedienpersonal abstimmen.
• je nach nationaler Vorgabe einen entsprechen-
den Befähigungsnachweis haben.
Vorwort 1
3

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