Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Arbeiten In Der Nähe Von Elektrischen Freileitungen; Einsatz In Geschlossenen Räumen; Arbeitshöhenbegrenzung; Arbeitsunterbrechungen - Takeuchi TW8SL Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

2.14 Arbeiten in der Nähe von elektrischen
Freileitungen
Bei der Arbeit mit der Maschine in der Nähe elektri-
scher Freileitungen und Fahrleitungen muss zwi-
schen diesen und der Maschine und ihren Ar-
beitseinrichtungen ein von der Nennspannung der
Freileitung abhängiger Sicherheitsabstand ein-
gehalten werden, um einen Stromübertritt zu ver-
meiden. Dies gilt auch für den Abstand zwischen
diesen Leitungen und Anbaugeräten sowie ange-
schlagenen Lasten.
Die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände sind
einzuhalten:
Nennspannung
in Volt
bis 1.000 V
über 1 kV bis 110 kV
über 110 kV bis 220 kV
über 220 kV bis 380 kV
unbekannt
Dabei müssen auch alle Arbeitsbewegungen der
Maschine, z. B. die Stellung der Arbeitseinrichtung
und die Abmessungen von Lasten, berücksichtigt
werden. Auch Bodenunebenheiten, durch welche
die Maschine schräg gestellt wird und damit näher
an Freileitungen kommt, sind zu beachten.
Bei Wind können sowohl Freileitungen als auch
Arbeitseinrichtungen ausschwingen und dadurch
den Abstand verringern.
Kann ein ausreichender Abstand von elektrischen
Freileitungen und Fahrleitungen nicht eingehalten
werden, hat der Unternehmer im Einvernehmen
mit dem Eigentümer oder Betreiber der Leitungen
andere
Sicherheitsmaßnahmen
übertritt durchzuführen. Das kann erreicht werden,
z. B. durch
• Abschalten des Stromes,
• Verlegen der Freileitung,
• Verkabelung oder
• Begrenzung des Arbeitsbereiches von Maschi-
nen.
Zusätzlich sind die Hinweise in Kap. 2.16 zu be-
achten.
TW8SL
Sicherheitsabstand
in Metern
1,0 m
3,0 m
4,0 m
5,0 m
5,0 m
gegen
Strom-
Sicherheit und Unfallverhütung 2
2.15 Einsatz in geschlossenen Räumen
In geschlossenen Räumen ist das Einatmen der
entstehenden Motorabgase gesundheitsschädlich
und kann zu Bewusstlosigkeit und Tod führen.
Wird die Maschine in geschlossenen Räumen ein-
gesetzt, sind diese Räume ausreichend zu belüf-
ten und die gesonderten Vorschriften sind zu be-
folgen (Kabinenbelüftung).
Zusätzlich sind die Hinweise in Kapitel 2.16 zu be-
achten.
2.16 Arbeitshöhenbegrenzung
Beim Betrieb in
• geschlossenen Räumen,
• unter Fassaden,
• unter Hochspannungsleitungen
kann die Arbeitshöhe beschränkt sein. Dies kann
zu Beschädigungen führen. Ggf. ist die Höhen-
begrenzung der Maschinenausrüstung zu verwen-
den.

2.17 Arbeitsunterbrechungen

Vor Arbeitspausen und Arbeitsschluss hat der Fah-
rer die Maschine auf tragfähigem und möglichst
ebenem Untergrund abzustellen und zuverlässig
gegen unbeabsichtigte Bewegung zu sichern.
Vor Arbeitspausen und Arbeitsschluss hat der Fah-
rer die Arbeitseinrichtungen so auf den Boden ab-
zusetzen oder zu sichern, dass sie nicht in Bewe-
gung geraten können.
Ist die Arbeitseinrichtung nicht abgesetzt oder gesi-
chert, darf der Fahrer die Maschine nicht verlas-
sen.
Die Maschine darf nur dort abgestellt werden, wo
sie kein Hindernis z. B. für den öffentlichen Stra-
ßen- oder Baustellenverkehr darstellt. Gegebenen-
falls ist sie durch Warneinrichtungen, z. B. Warn-
dreiecke, Signalschnüre, Blink- oder Warnleuchten
zu sichern.
Vor dem Verlassen des Bedienungsstandes hat
der Fahrer alle Bedienungseinrichtungen in Null-
stellung zu bringen, die Arbeitshydraulik abzu-
schalten und die Bremsen festzustellen.
Entfernt sich der Fahrer von der Maschine, hat er
vorher die Antriebsmotoren stillzusetzen und ge-
gen unbefugtes Ingangsetzen zu sichern (z. B.
Zündschlüssel abziehen).
Bei längeren Arbeitsunterbrechungen:
• Restdrücke abbauen.
• Batterietrennschalter abschalten.
• Maschine gegen Wegrollen sichern.
21

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis