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Bestimmungsgemäße Verwendung - Takeuchi TW10 Betriebsanleitung

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2 Sicherheit und Unfallverhütung
Vor Inbetriebnahme der Erdbaumaschine ist die
Betriebsanleitung gewissenhaft zu lesen und die
folgenden Hinweise für den sicheren Betrieb ge-
nau zu befolgen.
Beim Betrieb der Erdbaumaschine müssen auch
die nationalen Sicherheitsvorschriften, z.B. in der
Bundesrepublik Deutschland die Unfallverhütungs-
vorschriften „Erdbaumaschinen" (VBG 40) und
„Fahrzeuge" (VBG 12), eingehalten werden.
Ergänzend zur Betriebsanleitung sind die gesetzli-
chen Regelungen für den öffentlichen Straßenver-
kehr und zum Unfallschutz zu beachten. Derartige
Pflichten können, z.B. auch den Umgang mit Ge-
fahrstoffen oder das Tragen persönlicher Schutz-
ausrüstung betreffen.
Zusätzlich sind für spezielle Einsatzorte (Tunnel,
Stollen, Steinbrüche, Ponton, kontaminierte Berei-
che, usw.) erlassene Sicherheitsanforderungen
ebenfalls zu beachten.
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2.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Erdbaumaschine mit normaler Ladeschaufel-
ausrüstung ist ausschließlich für solche Arbeiten
vorgesehen, die der Funktion der Maschine und
ihrem Arbeitswerkzeug entsprechen.
Solche Arbeiten sind das Lösen, Aufnehmen, Ver-
setzen und Abschütten von Erdreich, Gestein oder
anderen Materialien und das Verladen dieser Ma-
terialien auf LKW, Förderbänder oder andere Be-
förderungsmittel, wobei der Transport des Ladegu-
tes vorwiegend durch Verfahren der Erdbauma-
schine erfolgt.
Durch Anbau von Spezialarbeitswerkzeugen, wie
z.B. UNI-Schaufel, Seitenkippschaufel, Kehrbesen,
Staplereinrichtung, usw., sind dem Arbeitswerk-
zeug entsprechende Arbeitseinsätze möglich.
Eine andere oder darüber hinausgehende Ver-
wendung, z.B. zur Personenbeförderung oder Be-
nutzung der Hubeinrichtung als Arbeitsbühne,
usw., gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hier-
aus resultierende Schäden haftet der Lieferer
nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender.
Das Beachten der Betriebs- und Wartungsanlei-
tung und die Durchführung der Wartungsarbeiten,
sowie die Einhaltung der Wartungsintervalle, ge-
hört zur bestimmungsgemäßen Verwendung.
TW10

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