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Symbol- Und Gefahrenbildbeschreibung; Umweltschutz-Vorschriften - Takeuchi TW8SL Betriebsanleitung

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1.4.1
Symbol- und
Gefahrenbildbeschreibung
Die in diesem Handbuch und an der Maschine
verwendeten Symbole kennzeichnen folgende Ge-
fahren:
Warnung vor einer Gefahrenstelle
Wenn die erforderlichen Vorsichts-
maßnahmen nicht getroffen werden,
können erhebliche Sachschäden, Kör-
perverletzungen oder Tod eintreten.
Warnung vor gefährlicher elektrischer
Spannung
Wenn die erforderlichen Vorsichts-
maßnahmen nicht getroffen werden,
können durch hohe elektrische Span-
nung, hohe Arbeitsströme (an Klem-
men, Kondensatoren, Gehäuseteilen
und auf Steckkarten) Tod, Körperver-
letzungen und erhebliche Sachschä-
den eintreten.
Warnung vor Explosionsgefahr
Wenn die erforderlichen Vorsichts-
maßnahmen nicht getroffen werden,
können Tod, Verbrennungen oder
Körperverletzung durch explosive Ga-
se oder Kontakt mit ätzenden Säuren
eintreten.
Warnung vor Verbrennungsgefahr
Wenn die erforderlichen Vorsichts-
maßnahmen nicht getroffen werden,
können Körperverletzungen durch
Verbrennungen eintreten.
Warnung vor Quetschgefahr
Wenn die erforderlichen Vorsichts-
maßnahmen nicht getroffen werden,
können Körperverletzungen durch
Quetschungen eintreten.
Warnung vor schwebender Last
Wenn die erforderlichen Vorsichts-
maßnahmen nicht getroffen werden,
können durch schwebende oder her-
abfallende Lasten Tod, Körper-
verletzungen und erhebliche Sach-
schäden eintreten.
TW8SL
Warnung vor gefährlichen Stäuben
Wenn die erforderlichen Vorsichts-
maßnahmen nicht getroffen werden,
können Körperverletzungen durch
Einatmen gefährlicher Stäube ein-
treten.
Warnung vor umweltgefährdenden
Stoffen
Wenn die erforderlichen Vorsichts-
maßnahmen nicht getroffen werden,
können diese Stoffe erhebliche Um-
weltschäden verursachen.
1.5

Umweltschutz-Vorschriften

Bei allen Arbeiten an und mit der Maschine sind
die
landesspezifischen
bestimmungen einzuhalten.
Bei
Installations-,
Reparatur-
arbeiten ist besonders darauf zu achten, dass um-
weltgefährdende Stoffe wie
• Schmierfett und –öl
• Hydrauliköl
• Kraftstoff
• Glycolhaltiges Kühlmittel
nicht in den Boden oder die Kanalisation gelangen.
Diese Stoffe sind in geeigneten Behältern aufzu-
bewahren, zu transportieren, aufzufangen und zu
entsorgen.
Gelangen o. g. Flüssigkeiten in das Erdreich, muss
sofort der Austritt gestoppt und die Flüssigkeit mit
geeignetem Bindemittel abgebunden werden. Ge-
gebenenfalls muss das Erdreich ausgehoben wer-
den. Bindemittel und Aushub sind sachgerecht zu
entsorgen. Die geltenden landesspezifischen Um-
weltbestimmungen sind einzuhalten.
Vorwort 1
geltenden
Umwelt-
und
Wartungs-
5

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