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Bestimmungsgemäße Verwendung; Nicht Bestimmungsgemäße Verwendung - Takeuchi TW10 Betriebsanleitung

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2.3
Die Maschine mit normaler Ladeschaufelausrüstung ist ausschließlich für fol-
gende Arbeiten vorgesehen:
• Lösen, Aufnehmen, Versetzen, Abschütten und Einbauen von Erdreich, Ge-
• Verladen dieser Materialien auf LKW, Förderbänder oder andere Beförde-
Der Transport des Ladegutes erfolgt vorwiegend durch das Verfahren der Ma-
schine.
Durch Anbau von zusätzlichen zugelassenen Spezialarbeitswerkzeugen, wie:
• UNI-Schaufel
• Seitenkippschaufel
• Staplereinrichtung
• Kehrbesen ...
sind dem Arbeitswerkzeug entsprechende Arbeitseinsätze möglich.
Die Maschine kann auch zum Heben, Transportieren und Ablassen von Lasten
mit Hilfe eines Anschlagmittels verwendet werden.
Die Maschine kann eine Straßenzulassung haben, um sie im Rahmen der
StVZO auf öffentlichen Straßen bewegen zu dürfen. Sie ist in diesem Fall kenn-
zeichnungspflichtig nach § 58 der StVZO und bei Bedarf nach §4 Abs. 4 der
FZV. Durch Änderungen an der Maschine kann die Straßenzulassung erlö-
schen.
Die Maschine ist nur mit einer Einzelbetriebszulassung oder allgemeinen Be-
triebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Das Beachten der Betriebs- und Wartungsanleitung und die Durchführung der
Wartungsarbeiten sowie die Einhaltung der Wartungsintervalle gehören zur be-
stimmungsgemäßen Verwendung. Die mitgelieferten Betriebsanleitungen von
Zulieferkomponenten sind ebenfalls vom Betreiber zu beachten.
2.4
Der Einsatz der Maschine für die folgenden Arbeiten gilt als nicht bestimmungs-
gemäß:
• Verladen, Bewegen und Versetzen von anderen als den bestimmungsgemä-
• Personenbeförderung
• Transport von Ladung auf öffentlichen Straßen ohne Straßenzulassung
• Betreiben der Maschine auf öffentlichen Straßen mit Anhänger über Anhän-
• Einsatz in Wasserschutzgebieten
Außerdem gilt jede andere Verwendung als die im Kapitel Bestimmungsgemä-
ße Verwendung beschriebene als nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus resultierende Schäden haftet der Lieferer nicht. Das Risiko trägt al-
lein der Anwender.
02_Einleitung_de.fm - V1.0 - 10.5.16
Bestimmungsgemäße Verwendung
stein oder anderen Materialien.
rungsmittel.
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
ßen Gütern
gemaul am Heck
TW10
2
Einleitung
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10

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