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Arbeitsbetrieb; Schallpegelwerte, Schalldruckwerte, Vibrationsbelastung, Schwingungswerte; Einweiser; Einsatz Bei Gefahren Durch Herabfallende Gegenstände - Takeuchi TW8SL Betriebsanleitung

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2 Sicherheit und Unfallverhütung
2.9

Arbeitsbetrieb

Täglich vor Arbeitsbeginn und nach jedem Werk-
zeugwechsel hat der Maschinenbediener die kor-
rekte Befestigung des Arbeitswerkzeuges bzw. die
richtige Verriegelung des Schnellwechslers zu prü-
fen. Das Arbeitswerkzeug ist in geringer Höhe vor-
sichtig zu bewegen. Während dieser Überprüfung
darf sich niemand im Gefahrenbereich aufhalten.
Der Maschinenbediener darf die Arbeitseinrichtun-
gen nicht über besetzte Fahrer-, Bedienungs- und
Arbeitsplätze anderer Maschinen sowie über Bau-
plätze/ Bereiche, in denen sich Personen befinden,
hinwegschwenken.
Die Fahrzeuge sind so zu beladen, dass sie nicht
überlastet werden und während der Fahrt kein Ma-
terial verlieren können. Das Fahrzeug ist aus ge-
ringstmöglicher Höhe zu beladen.
Vor jedem Transport muss die gleichmäßige Ge-
wichtsverteilung der Ladung sichergestellt werden.
Eine ungleichmäßige Gewichtsverteilung kann die
Stabilität der Maschine beeinträchtigen. Es muss
auch sichergestellt werden, dass sich Bediener der
Gegebenheiten vor Ort bewusst sind und dass ein
Arbeitstempo gewählt wird, welches gefahrlos eine
hohe Effizienz ermöglicht.
An Kippstellen darf die Maschine nur betrieben
werden, wenn geeignete Maßnahmen getroffen
worden sind, die ein Abrollen oder Abstürzen ver-
hindern.
2.10 Schallpegelwerte, Schalldruckwerte,
Vibrationsbelastung,
Schwingungswerte
Angaben siehe Kapitel 3.11.
Bei Anbau von Arbeitswerkzeugen kann es zur
Überschreitung des erlaubten Schalldruckpegels
kommen. Gegebenenfalls ist Gehörschutz zu tra-
gen.

2.11 Einweiser

Einweiser müssen gut erkennbar sein, z. B. durch
das Tragen von Warnkleidung. Sie haben sich im
Blickfeld des Maschinenbedieners aufzuhalten.
Der Einweiser muss mit dem Bediener Hand-
zeichen vereinbaren.
Der Einweiser darf während der Einweisertätigkeit
nicht mit anderen Aufgaben betraut werden, die
ihn von seiner Aufgabe ablenken können.
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2.12 Einsatz bei Gefahren durch
herabfallende Gegenstände
Bei Gefahren durch herabfallende Gegenstände
darf die Maschine nur eingesetzt werden, wenn der
Fahrerplatz ein Schutzdach (FOPS) hat. Bei Ge-
fahr, dass Material in die Kabine schlagen kann, ist
ein Frontschutz vorzusehen.
Vor Wänden, z. B. mit gestapeltem Material, ist die
Maschine möglichst so aufzustellen und zu betrei-
ben, dass Fahrerplatz und Aufstieg zum Fahrer-
platz nicht auf der der Wand zugewandten Seite
der Maschine liegen.
Abbrucharbeiten dürfen gemäß bestimmungsge-
mäßer Verwendung mit der Maschine nur dann
ausgeführt werden, wenn Personen nicht gefähr-
det werden und wenn die Maschine mit Schutz-
dach, Frontschutz an der Kabine und dem ent-
sprechenden Arbeitsgerät ausgerüstet ist.
Siehe Merkheft „Abbrucharbeiten" (ZH 1/614) der
Tiefbau-Berufsgenossenschaft.

2.13 Arbeiten im Bereich von Erdleitungen

Vor der Ausführung von Erdarbeiten ist zu ermit-
teln, ob im vorgesehenen Arbeitsbereich Erd-
leitungen vorhanden sind, durch die Personen ge-
fährdet werden können.
Sind Erdleitungen vorhanden, so sind in Abspra-
che mit dem Eigentümer oder Betreiber der Lei-
tung deren Lage und Verlauf zu ermitteln sowie die
erforderlichen Sicherungsmaßnahmen festzulegen
und durchzuführen.
Der Verlauf von Leitungen im Baustellenbereich ist
vor Beginn der Erdarbeiten unter Aufsicht eindeu-
tig zu kennzeichnen. Kann die Lage von Leitungen
nicht ermittelt werden, sind Suchgräben, evtl. auch
von Hand, anzulegen.
Bei unvermutetem Antreffen oder Beschädigen
von Erdleitungen oder ihrer Schutzabdeckungen
hat der Maschinenbediener die Arbeiten sofort ein-
zustellen und den Aufsichtführenden zu verständi-
gen. Sollte eine Stromleitung berührt worden sein,
darf der Bediener die Maschine nicht verlassen.
TW8SL

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