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Bergen, Verladen, Transport - Takeuchi TW8SL Betriebsanleitung

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Vor allen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
sind die Antriebsmotoren stillzusetzen. Von dieser
Forderung darf nur bei Wartungs- oder Instandset-
zungsarbeiten abgewichen werden, die ohne An-
trieb nicht durchgeführt werden können.
Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der
Hydraulikanlage ist diese drucklos zu machen. Da-
zu ist bei abgestelltem Antriebsmotor die Ar-
beitseinrichtung auf den Boden abzusetzen und
alle hydraulischen Steuerhebel sind solange zu be-
tätigen, bis die Hydraulikanlage drucklos ist.
Vor Arbeiten an der Elektroanlage oder bei Licht-
bogenschweißungen am Gerät muss der An-
schluss zur Batterie unterbrochen werden.
Beim Abklemmen der Batterie ist zuerst der Mi-
nuspol, dann der Pluspol abzuklemmen. Beim An-
klemmen ist in umgekehrter Reihenfolge vorzuge-
hen.
Bei Instandsetzungsarbeiten im Bereich der Batte-
rie ist diese mit isolierendem Material abzudecken;
Werkzeug darf nicht auf der Batterie abgelegt wer-
den.
Schutzeinrichtungen bewegter Maschinenteile dür-
fen nur bei stillgesetztem und gegen unbefugtes
Ingangsetzen gesichertem Antrieb geöffnet oder
entfernt werden. Schutzeinrichtungen sind z. B.
Motorklappen, Türen, Schutzgitter und Verkleidun-
gen.
Nach Beendigung von Montage-, Wartungs- oder
Instandsetzungsarbeiten müssen alle Schutzein-
richtungen wieder ordnungsgemäß angebracht
werden.
Schweißarbeiten an tragenden Teilen von Maschi-
nen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Herstel-
ler nach den anerkannten Regeln der Schweiß-
technik ausgeführt werden.
An Schutzaufbauten (ROPS, FOPS) dürfen keine
Schweißungen oder Bohrungen vorgenommen
werden.
Elektronikbauteile, die getauscht oder angebaut
werden, müssen der EMV-Richtlinie entsprechen.
Vor Beginn von Arbeiten an der Hydraulikanlage
müssen der Betriebs-, Steuer-, Stau- und der Tan-
kinnendruck abgebaut werden.
Veränderungen, z. B. Schweißungen an der Hyd-
raulikanlage, dürfen nur mit Erlaubnis des Herstel-
lers durchgeführt werden.
Verschlucken von Schmierstoffen oder lange und
wiederholte Hautkontakte können zu gesundheitli-
cher Gefährdung führen. Bei bestimmungsgemä-
ßem Gebrauch besteht keine besondere Gesund-
heitsgefährdung. Die Sicherheits-Datenblätter der
Mineralölgesellschaften sind zu beachten.
TW8SL
Sicherheit und Unfallverhütung 2
Es dürfen nur die vom Hersteller vorgeschriebenen
Schläuche verwendet werden.
Hydraulikschläuche müssen fachgerecht verlegt
und montiert werden.
In der Nähe von Kraftstoff oder Batterien sind das
Rauchen und der Umgang mit offenen Flammen
verboten.

2.20 Bergen, Verladen, Transport

Das Bergen der Maschine darf nur mit ausreichend
bemessenen Schleppeinrichtungen erfolgen.
Der Schwerpunkt der Maschine ist möglichst nied-
rig zu halten und für den Spediteur zu kennzeich-
nen.
Für den Transport muss das Schwenkwerk verrie-
gelt sein.
Es sind die vom Hersteller vorgeschriebenen An-
hängepunkte zu benutzen.
Beim Verladen und Transportieren sind die Ma-
schine und erforderliche Hilfseinrichtungen gegen
unbeabsichtigte Bewegungen zu sichern. Es ist
persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
Es dürfen nur den Belastungen entsprechende,
unbeschädigte Befestigungsmittel verwendet wer-
den.
Lauf- und Fahrwerk der Maschine sind soweit von
Schlamm, Schnee und Eis zu reinigen, dass Ram-
pen ohne Rutschgefahr befahren werden können.
Beim Befahren der Transporteinrichtung sind Ein-
weiser einzusetzen. Es dürfen sich keine weiteren
Personen im Gefahrenbereich der Maschinen auf-
halten.
Beim Transport auf LKW, Tieflader oder Eisenbahn
sind alle beweglichen Teile der Maschine zu si-
chern (Schwenkwerk verriegeln, Schaufel auf dem
Boden ablegen) und die Maschine ist an den Ver-
zurrpunkten zu befestigen und durch Unterlegkeile
am Wegrollen zu hindern.
Vor der Fahrt muss die zu befahrene Strecke be-
sichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Stra-
ßen genügend breit, Brücken- und Durchfahrtsöff-
nungen ausreichend groß und Straßen- und Weg-
befestigungen sowie Brücken tragfähig sind.
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