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Überwachung, Prüfung; Brandschutz; Notausstieg; Hinweise Auf Restgefahren - Takeuchi TW8SL Betriebsanleitung

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2 Sicherheit und Unfallverhütung
2.21 Überwachung, Prüfung
Die Maschine ist durch einen Sachkundigen (z. B.
Maschineningenieur oder Maschinenmeister) nach
den bestehenden Richtlinien der UVV des jeweili-
gen Landes in allen Teilen zu prüfen:
• vor der ersten Inbetriebnahme und nach we-
sentlichen Änderungen vor der Wiederinbe-
triebnahme,
• mindestens einmal jährlich,
• zwischenzeitlich entsprechend den Einsatzbe-
dingungen und den betrieblichen Verhältnissen.
Der Prüfungsbefund muss schriftlich festgehalten
und bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.
Der Maschinenbediener hat vor Beginn jeder Ar-
beitsschicht die Maschine nach dem Kontroll- und
Wartungsplan zu prüfen.
Hydraulikschläuche sind auszuwechseln, sobald
die folgenden Schäden erkennbar sind:
• Beschädigungen an der Außenschicht bis zur
Einlage,
• Versprödungen der Außenschicht,
• Verformungen in druckbeaufschlagtem oder
drucklosem Zustand, die der ursprünglichen
Form des eingebauten Schlauches nicht ent-
sprechen,
• Undichtigkeiten,
• Beschädigungen an den Schlauch-Armaturen
oder der Verbindung zwischen Armatur und
Schlauch.
Suchen Sie Leckagen und Undichtigkeiten an Hyd-
raulikleitungen nicht mit der bloßen Hand. Verwen-
den Sie zur Suche Pappe oder ein Stück Holz.
Für den Fall, dass herausspritzende Flüssigkeiten
unter die Haut gelangt sind, muss innerhalb weni-
ger Stunden ein Arzt aufgesucht werden, der sich
mit dieser Art von Verletzungen auskennt.
Der Kühlmittelstand ist nur bei abgekühltem Motor
zu prüfen; der Deckel ist vorsichtig zu drehen, um
den Überdruck abzubauen.
Vor jedem Einsatz hat der Maschinenbediener die
Funktion der Sicherheitseinrichtungen zu prüfen.
Der Maschinenbediener hat festgestellte Mängel
sofort dem Aufsichtführenden, bei Wechsel des
Maschinenbedieners auch dem Ablöser mitzutei-
len.
Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit der Ma-
schine gefährden, muss der Betrieb bis zur Besei-
tigung der Mängel eingestellt werden.
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2.22 Brandschutz

Beim Betanken der Maschine ist der Motor ab-
zustellen und mit besonderer Vorsicht bei hei-
ßem Motor vorzugehen.
Rauchen und offenes Feuer sind beim Tanken
verboten.
Der Feuerlöscher ist in der Kabine
(Fahrerstand) aufzubewahren und mit
dem Feuerlöscher-Symbol darauf hin-
zuweisen.
MTK115002

2.23 Notausstieg

Die rechte Kabinentür ist als Notausstieg vorgese-
hen.
Sollte ein gefahrloses Verlassen der Kabine nicht
möglich sein, sind äußere Hilfsmittel durch Dritt-
personen bereitzustellen.

2.24 Hinweise auf Restgefahren

2.24.1

Ausfall der Hydraulik

Kommt es durch Stillstand des Antriebsmotors,
durch Defekt der Hydraulikpumpe oder durch Hyd-
raulikölverlust zu einem Ausfall der Hydraulik, sind
nur noch die NOT-Funktionen möglich:
• Manuelles Lenken (keine Servounterstützung)
und
• Arbeitseinrichtung ablassen (nur bei einge-
schalteter Zündung).
TW8SL

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