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Allgemeine Sicherheitshinweise; Bedienung - Takeuchi TW8SL Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2.3

Allgemeine Sicherheitshinweise

Jede Arbeitsweise, die die Sicherheit einschränkt,
muss unterlassen werden.
Die Maschine darf nur in sicherem und funktions-
fähigem Zustand betrieben werden.
Für die Bedienung, Wartung, Instandsetzung, Mon-
tage und den Transport ist die Betriebsanleitung
des Herstellers verbindlich.
Der Betreiber hat Sicherheitsvorschriften, soweit
erforderlich, durch besondere, den örtlichen Ein-
satzverhältnissen angepasste Anweisungen zu er-
gänzen.
Betriebsanleitung und sicherheitsrelevante Anwei-
sungen müssen am Fahrerplatz (hinter der Rück-
lehne des Fahrers) sorgfältig aufbewahrt werden.
Die Betriebsanleitung und die Sicherheitshinweise
müssen vollständig und in lesbarem Zustand vor-
handen sein.
Sicherheitseinrichtungen an Maschinen dürfen
nicht außer Betrieb gesetzt oder entfernt werden.
Beim Betrieb der Maschine sind Ringe, Schals, of-
fene Jacken zu vermeiden. Für bestimmte Arbeiten
kann
das Tragen
ausrüstung
(Schutzbrille,
Schutzhelm,
Schutzhandschuhe,
Westen, Gehörschutz usw.) notwendig sein.
Vor Beginn der Arbeiten sind Informationen über
die Erste Hilfe und über Rettungsmöglichkeiten
(Notarzt, Feuerwehr, Rettungsdienste) einzuholen.
Das Vorhandensein eines gültigen Verband-
kastens sowie dessen vorschriftsmäßiger Inhalt
sind zu überprüfen.
Der Standort und die Bedienung von Feuer-
löschern an der Maschine sowie die örtlichen
Brandmeldungs-
und
möglichkeiten müssen bekannt sein.
Lose Teile, z. B. Werkzeug oder anderes Zubehör,
sind auf der Maschine zu sichern.
Türen, Hauben, Klappen usw. sind zu schließen
bzw. müssen in geöffnetem Zustand gegen unge-
wolltes Zuschlagen gesichert sein. Fenster müssen
in geöffnetem Zustand in den dafür vorgesehenen
Arretierungen gesichert sein.
TW8SL
von persönlicher
Schutz-
Sicherheitsschuhe,
reflektierende
Brandbekämpfungs-
Sicherheit und Unfallverhütung 2
2.4

Bedienung

Maschinen dürfen nur von Personen der genann-
ten Zielgruppen (siehe Kapitel 1.3 „Definition der
Zielgruppen") geführt oder gewartet werden.
Sie müssen vom Betreiber zum Führen oder War-
ten von Maschinen bestimmt sein.
Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter ist
einzuhalten.
Bedienungseinrichtungen dürfen nur vom Fahrer-
sitz aus betätigt werden.
Zum Besteigen und Betreten der Maschine sind
die dafür vorgesehenen Auftritte, Flächen und Grif-
fe zu benutzen. Immer drei Körpergliedmaßen
müssen einen sicheren Halt auf der Maschine ha-
ben. Das Gesicht ist immer der Maschine zuzu-
wenden.
Der Bediener hat dafür zu sorgen, dass der Fah-
rerstand, Auftritte und Laufflächen der Maschine
frei von Schmutz, Fett, Öl, Eis und Schnee sind.
Die Maschine darf nur auf ausgewiesenen Arbeits-
positionen bedient werden.
Die Umgebung des Einsatzortes muss eine aus-
reichende Einsicht zulassen.
Der Maschinenbediener muss angegurtet sein und
hat auf ausreichenden Abstand zur Umgebung zu
achten.
Das Öffnen und Arretieren der Tür darf nur vom
Fahrerplatz aus erfolgen.
Es sind ggf. Pausen einzulegen, um Ermüdung
vorzubeugen.
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