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ABB REB670 Handbuch Seite 213

Sammelschienenschutz applikationshandbuch
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1MRK 505 181-UDE B
Applikationshandbuch
Wiedereinschaltung kann so eingestellt werden, dass sich entweder eine schnelle
Wiedereinschaltung (HSAR) oder eine langsame Wiedereinschaltung (DAR)
ergibt. Die Abkürzungen HSAR und DAR werden meistens für die 3-phasige
Wiedereinschaltung verwendet, da die 1-phasige immer schnell erfolgt, um die
Aufrechterhaltung des unsymmetrischen Zustandes zu vermeiden. HSAR bedeutet
in der Regel eine Pausenzeit von weniger als 1 Sekunde.
In Energieübertragungssystemen ist es gängige Praxis, die 1- und/oder 3-phasige
Einzelversuch-Wiedereinschaltung anzuwenden. In den Nebenübertragungs- und
Verteilersystemen ist die Auslösung und Wiedereinschaltung in aller Regel 3-
phasig. Der Modus der Wiedereinschaltung variiert jedoch. Dabei sind
Wiedereinschaltungen sowohl mit Einfach- als auch Mehrfachversuchen
gebräuchlich. Der erste Versuch kann eine kurze Verzögerung (HSAR) oder eine
längere (DAR) haben, während beim zweiten und den nachfolgenden
Wiedereinschaltungsversuchen eine ziemlich lange Verzögerung zu verzeichnen
ist. Werden mehrere Versuche genutzt, muss die Totzeit mit der Abschaltsequenz--
Kapazität des Leistungsschalters harmonieren.
Die Wiedereinschaltung wird in der Regel durch den Leitungsschutz und
insbesondere durch die unverzögerte Auslösung solcher Funktionen gestartet. Die
Wiedereinschaltungsfunktion kann inhibiert (blockiert) werden, wenn bestimmte,
permanente Fehler erkennende Schutzfunktionen - wie beispielsweise
Ladestromdrosseln, Kabel- oder Sammelschienenschutzeinrichtungen - wirksam
sind. Reserveschutzzonen, die Fehler außerhalb der eigenen Leitung anzeigen, sind
zur Unterdrückung der Wiedereinschaltung ebenfalls verbunden.
Beim Schließen eines Leistungsschalters und Zuschalten auf einen Leitungsfehler
(SOTF) sollte keine Wiedereinschaltung versucht werden, es sei denn, es werden
Mehrfachversuche genutzt, bei denen die Versuche 2 etc. bei SOTF gestartet
werden. Ebenso sollte ein Leistungsschalter in einer Sammelschienenanordnung
mit mehreren Leistungsschaltern, der beim Auftreten eines Fehlers nicht
geschlossen war, nicht mit Hilfe der Wiedereinschaltungsfunktion geschlossen
werden. Die Wiedereinschaltung ist oftmals mit einer Freigabebedingung vom
Synchrocheck und von der Prüfung der Leitung bzw. Sammelschiene auf
Stromlosigkeit kombiniert. Um die Belastung der Turbo-Generatoren von der
Wiedereinschaltung auf einen permanenten Fehler zu begrenzen, kann man die
Wiedereinschaltung mit einem Synchrocheck an Leitungsanschlüssen kombinieren,
die sich in der Nähe solcher Kraftwerke befinden, die Wiederzuschaltung von der
vom Kraftwerk am weitesten entfernten Seite aus versuchen und den Synchrocheck
am lokalen Ende durchführen, wenn die Zuschaltung erfolgreich war.
Die Übertragungsschutzsysteme sind in der Regel unterteilt und mit zwei
redundanten Schutzrelais versehen. Bei solchen Systemen ist es üblich, dass die
Wiedereinschaltung nur für eines der Teilsysteme vorgesehen ist, da das
Erfordernis der Fehlerbehebung besteht und das Fehlschlagen einer
Wiedereinschaltung wegen eines funktionsuntüchtigen Wiedereinschalters nicht als
eine größere Störung angesehen wird. Wenn am selben Leistungsschalter zwei
Wiedereinschalter vorhanden sind, ist die Applikation sorgfältig zu prüfen.
Normalerweise muss einer davon der Master und zum Blockieren des anderen nach
Abschnitt 4
IED Anwendung
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