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Überprüfung / Aufbereitung / Entsorgung; Überprüfung; Aufbereitung; Entsorgung - ATMOS E 201 Thorax Gebrauchsanweisung

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10.0 Überprüfung / Aufbereitung / Entsorgung
10.1
Überprüfung
Führen Sie alle 12 Monate eine Inspektion nach Herstellervorgaben durch (Deutschland: Sicherheitstechnische Kontrolle nach
§6 MPBetreibV). In Abhängigkeit der bereits durchgeführten Ladezyklen der Akkumulatoren empfehlen wir in diesem Zusam-
menhang deren Austausch. Eine regelmäßige gründliche Reinigung und Desinfektion der Anwendungsteile, bzw. der Betrieb
des Gerätes entsprechend der Bedienungsanleitung, wird vorausgesetzt.
10.2

Aufbereitung

Wurde Sekret in das Gerät eingesaugt oder ist Flüssigkeit in das Gerät eingedrungen, muss das Gerät zum Schutz von Patien-
ten und Anwendern aufbereitet werden.
Aus hygienischen Gründen empfehlen wir generell eine jährliche Aufbereitung. Die Aufbereitung darf nur vom Hersteller oder
von autorisierten Fachbetrieben durchgeführt werden.
Die Firma ATMOS MedizinTechnik GmbH & Co. KG bietet für Ihre Partner und Kunden eine problemlose und schnelle Aufberei-
tung und Prüfung / Sicherheitstechnische Kontrolle von ATMOS Absauggeräten an.
10.3

Entsorgung

Der ATMOS
E 201 Thorax beinhaltet keine Gefahrengüter.
®
Das Gehäusematerial ist voll recyclingfähig.
Gerät und Zubehör sind vor der Entsorgung zu dekontaminieren, da erregerhaltige
Sekretreste zu einer Gefährdung führen können.
Achten Sie auf eine sorgfältige Materialtrennung.
Beachten Sie länderspezifische Entsorgungsvorschriften (z. B. Abfallverbrennung).
Entsorgung in der EU
Bei dem voran beschriebenen Absauggerät handelt es sich um ein hochwertiges medizinisches Produkt mit hoher Lebens-
dauer. Nach dem Ende eines Lebenszyklus muss das Gerät einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Laut den
EU-Richtlinien (WEEE und RoHS) darf das Gerät nicht über den allgemeinen Hausmüll entsorgt werden. Bitte beachten Sie
die im jeweiligen Land geltenden Gesetze und Vorschriften, welche für die Entsorgung von Altgeräten bestehen.
Entsorgung in der BRD
In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Elektrogesetz (ElektroG) den Entsorgungsvorgang von Elektroaltgeräten. Es
muss davon ausgegangen werden, dass diese Absauggeräte infiziert sein können. Aus diesem Grunde ist laut Regelset-
zung der EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) dieser Gerätetyp vom ElektroG ausgenommen. Um den ordnungsge-
mäßen Entsorgungsvorgang zu gewährleisten, überlassen Sie das Altgerät entweder Ihrem zuständigen Fachhändler oder
lassen es ATMOS MedizinTechnik GmbH & Co. KG direkt zur fachgerechten Entsorgung zukommen.
Vor der Entsorgung bzw. vor dem Transport müssen alle Sekretbehälter- und Schlauchteile entfernt werden. Das
Gerät selbst muss einer Oberflächendesinfektion unterzogen werden.
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