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Überprüfung / Aufbereitung / Entsorgung; Überprüfung Von Atmos Absauggeräten; Aufbereitung; Entsorgung - ATMOS C 451 Gebrauchsanweisung

Chirurgiesauger
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Inhaltsverzeichnis

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11.0
Überprüfung / Aufbereitung / Entsorgung
11.1
Überprüfung von ATMOS Absauggeräten
Die ATMOS Absauggeräte sind bei Anwendung entsprechend der Bedienungsanleitung wartungsfrei. Führen Sie
mindestens alle 24 Monate eine Wiederholungsprüfung der elektrischen Sicherheit nach IEC 62353 durch.
ATMOS empfiehlt in diesem Rahmen eine Inspektion nach Herstellervorgaben.
Eine regelmäßige gründliche Reinigung und Desinfektion der Schläuche und der Anwendungsteile, bzw. der
Betrieb des Gerätes entsprechend der Bedienungsanleitung wird vorausgesetzt.
11.2

Aufbereitung

Wurde Sekret in das Gerät eingesaugt, darf das Gerät nicht mehr eingesetzt werden, bis es vom
ATMOS Kundendienst repariert wurde.
Der Umgang mit dem Absauggerät entscheidet in hohem Maße über dessen Zuverlässigkeit und Sicherheit. Die
in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Hygienemaßnahmen sind notwendige Maßnahmen zum Schutz
von Patienten und Anwendern und zur Erhaltung der Funktionssicherheit des Absauggerätes.
11.3

Entsorgung

Der ATMOS
C 451 beinhaltet keine Gefahrengüter.
®
● Das Gehäusematerial ist voll recyclingfähig.
● Gerät und Zubehör sind vor der Entsorgung zu dekontaminieren, da erregerhaltige
Sekretreste zu einer Gefährdung führen können.
● Achten Sie auf eine sorgfältige Materialtrennung.
● Beachten Sie länderspezifische Entsorgungsvorschriften (z. B. Abfallverbrennung).
Entsorgung in der EU
Bei dem voran beschriebenen Absauggerät handelt es sich um ein hochwertiges medizinisches Produkt mit
hoher Lebensdauer. Nach dem Ende eines Lebenszyklus muss das Gerät einer fachgerechten Entsorgung
zugeführt werden. Laut den EU-Richtlinien (WEEE und RoHS) darf das Gerät nicht über den allgemeinen
Hausmüll entsorgt werden. Bitte beachten Sie die im jeweiligen Land geltenden Gesetze und Vorschriften,
welche für die Entsorgung von Altgeräten bestehen.
Entsorgung in der BRD
In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Elektrogesetz (ElektroG) den Entsorgungsvorgang von Elek-
troaltgeräten. Da dieser Gerätetyp im Schwerpunkt zur Sekretabsaugung im Atemwegsbereich (nach Kehl-
kopfektomien) im häuslichen Bereich genutzt wird, muss davon ausgegangen werden, dass diese Absaug-
geräte infiziert sein können. Aus diesem Grunde ist laut Regelsetzung der EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte
Register) dieser Gerätetyp vom ElektroG ausgenommen. Um den ordnungsgemäßen Entsorgungsvorgang zu
gewährleisten, überlassen Sie das Altgerät entweder ihrem zuständigen Fachhändler oder lassen es ATMOS
MedizinTechnik direkt zur fachgerechten Entsorgung zukommen.
Vor der Entsorgung bzw. vor dem Transport müssen alle Sekretbehälter- und Schlauchteile gründlich
gereinigt und desinfiziert werden. Das Gerät selbst muss einer Oberflächendesinfektion unterzogen
werden.
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