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Überprüfung / Aufbereitung / Entsorgung; Überprüfung Der Geräte; Überprüfung Von Atmos Absauggeräten; Aufbereitung - ATMOS A 261 Aspirator Gebrauchsanweisung

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Inhaltsverzeichnis

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13.0
Überprüfung / Aufbereitung / Entsorgung
13.1
Überprüfung von ATMOS Absauggeräten
Die ATMOS Absauggeräte sind, bei Anwendung entsprechend der Bedienungsanleitung, wartungsfrei. Es sind al-
lerdings regelmäßige Überprüfungen der Sicherheit im Rahmen der BGV A3/GUV 2.10 durchzuführen (MPBetreibV
§2 Abs. (8)). "Für ortsveränderliche Geräte unter büroähnlichen Betriebsbedingungen fallen diese sicherheitstech-
nischen Kontrollen spätestens alle 12 Monate an."
Eine regelmäßige gründliche Reinigung und Desinfektion der Schläuche und der Anwendungsteile, bzw. der Be-
trieb des Gerätes entsprechend der Bedienungsanleitung wird vorausgesetzt.
(nur bei ATMOS C 161 / 261 Aspirator)
Kontrollieren Sie auch regelmäßig die Kondensatfalle an der Unterseite des Gerätes. Ziehen Sie dazu den Plastik-
stopfen heraus und schauen Sie sich die Farbe im Schlauchende an. Bei Verfärbungen/ Ablagerungen: Schicken
Sie das Gerät zu einem Service bei uns oder an einen zertifi zierten ATMOS-Partner, ein!
13.2

Aufbereitung

Bei Patientenwechsel muss das Gerät zum Schutz des Anwenders aufbereitet werden. Die Aufbereitung darf nur
vom Hersteller oder von autorisierten Fachkräften gemäß MPBetreibV, MPG und BV-Med-Leitlinie durchgeführt
werden.
Die Firma ATMOS MedizinTechnik GmbH & Co. KG bietet für Ihre Partner und Kunden eine problemlose und
schnelle Aufbereitung und Prüfung / Sicherheitstechnische Kontrolle von ATMOS Absauggeräten an.
13.3

Entsorgung

Der ATMOS A / C 161 / 261 Aspirator beinhaltet keine Gefahrengüter.
Das Gehäusematerial ist voll recyclingfähig.
Gerät und Zubehör sind vor der Entsorgung zu dekontaminieren, da erregerhaltige
Sekretreste zu einer Gefährdung führen können.
Achten Sie auf eine sorgfältige Materialtrennung.
Beachten Sie länderspezifi sche Entsorgungsvorschriften (z. B. Abfallverbrennung).
Entsorgung in der EU
Bei dem voran beschriebenen Absauggerät handelt es sich um ein hochwertiges medizinisches Produkt mit hoher Lebens-
dauer. Nach dem Ende eines Lebenszyklus muss das Gerät einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Laut den
EU-Richtlinien (WEEE und RoHS) darf das Gerät nicht über den allgemeinen Hausmüll entsorgt werden. Bitte beachten Sie
die im jeweiligen Land geltenden Gesetze und Vorschriften, welche für die Entsorgung von Altgeräten bestehen.
Entsorgung in der BRD
In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Elektrogesetz (ElektroG) den Entsorgungsvorgang von Elektroaltgeräten. Da
dieser Gerätetyp im Schwerpunkt zur Sekretabsaugung im Atemwegsbereich (nach Kehlkopfektomien) im häuslichen Be-
reich genutzt wird, muss davon ausgegangen werden, dass diese Absauggeräte infi ziert sein können. Aus diesem Grunde
ist laut Regelsetzung der EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) dieser Gerätetyp vom ElektroG ausgenommen. Um
den ordnungsgemäßen Entsorgungsvorgang zu gewährleisten, überlassen Sie das Altgerät entweder ihrem zuständigen
Fachhändler oder lassen es ATMOS MedizinTechnik direkt zur fachgerechten Entsorgung zukommen.
Vor der Entsorgung bzw. vor dem Transport müssen alle Sekretbehälter- und Schlauchteile gründlich gereinigt,
desinfi ziert oder sterilisiert werden. Das Gerät selbst muss einer Oberfl ächendesinfektion unterzogen werden.
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(hygienisch und technisch einwandfreier Zustand)

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