Haftungs- und Garantieausschlüsse
Der Gleitschirm darf im Rahmen der
Haftungs- und Garantiebedingungen nicht
geflogen werden, wenn einer oder mehrere
der folgenden Punkte zutreffen:
abgelaufene
Durchführung der Überprüfung von nicht
autorisierten Stellen oder Personen
ungenügende Erfahrung oder Ausbildung
des Piloten
unzureichende oder fehlende Ausrüstung
wie Notschirm, Protektor und Helm
Windenstarts an nicht geprüften Winden
oder nicht lizenziertem Piloten und/oder
Windenfahrer
Betriebsgrenzen
Der Gleitschirm darf nur innerhalb der
Betriebsgrenzen betrieben werden. Diese
werden überschritten, wenn einer oder
mehrere der folgenden Punkte zutreffen:
Benutzung
außerhalb
Gewichtsbereichs
Nutzung
mit
abweichender Sitzzahl
Flug bei Regen (auch Nieselregen), in
Wolken, bei Nebel und/oder Schneefall
Flug mit nasser Schirmkappe
turbulente
Wetterbedingungen
Windgeschwindigkeiten am Startplatz, die
höher als 2/3 der maximal erfliegbaren
Fluggeschwindigkeit
Startgewicht) des Gerätes sind
Temperaturen unter -30°C und über 50°C
Kunstflug / Extremflug oder Flugfiguren mit
Neigungen von mehr als 90 Grad
nicht genehmigte Änderungen an der
Schirmkappe, den Fangleinen oder den
Tragegurten
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Kapitel 2
Nachprüfungsfrist,
des
zulässigen
von
der
zulässigen
(abhängig
Sicherheit
WARNUNG
Die Einhaltung der Betriebsgrenzen muss
über den gesamten Flug gewährleistet
sein.
Berücksichtigen sie die Wetter- und
bei
Temperaturentwicklung
Flugplanung. Beachten sie hierbei auch
die
Temperaturabnahme
zunehmender Höhe.
WARNUNG
Die
in
gegebenen Anweisungen müssen unter
allen Umständen befolgt werden.
Zuwiderhandlung hat das Erlöschen der
Betriebserlaubnis und/oder den Verlust
des Versicherungsschutzes zur Folge und
kann zu schweren Verletzungen führen
oder tödlich enden.
Dies
gilt
ausschließlich für die Anweisungen in den
Kapiteln
Einsatzbereiche
Gefahreneinweisung und Extremflug.
und
vom
bei
dieser
Betriebsanweisung
besonders,
aber
Sicherheit,
Flugpraxis,
Ihrer
mit
nicht
sowie