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Sicherheitsmitteilungen; Haftungs- Und Garantieausschlüsse - Swing AXIS 5 Betriebshandbuch

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Sicherheitsmitteilungen

Sicherheitsmitteilungen werden erlassen,
wenn sich im Betrieb bei einem Gerät
Mängel herausstellen, die möglicherweise
auch andere Exemplare eines Musters
betreffen.
Die Mitteilungen enthalten Anweisungen,
wie die betroffenen Geräte auf mögliche
Mängel überprüft werden können und
welche Maßnahmen zu deren Behebung
erforderlich sind.
Swing veröffentlicht auf seiner Homepage
alle technischen Sicherheitsmittelungen und
Lufttüchtigkeitsanweisungen, die für Swing-
Produkte erlassen wurden. Wenn Sie Ihr
Produkt registriert haben (siehe hierzu
"Produktregistrierung" im Kapitel "Swing im
World Wide Web") schicken wir Ihnen
zudem Sicherheitsmitteilung direkt per
Email.
WARNUNG
Die Verantwortung für die Umsetzung
der Maßnahmen, die aus den
Sicherheitsmitteilungen ergehen,
obliegt dem Halter.
Sicherheitsmitteilungen werden von den
Zulassungsstellen erlassen und dort
ebenfalls auf den jeweiligen Homepages
veröffentlich. Dabei stehen auch
Serviceleistungen wie RSS zur
Verfügung, die dem Internet-User
erlauben, verschiedene Websites
und deren Änderungen im Blick
zu behalten, ohne sie einzeln
aufrufen zu müssen. Dadurch lassen sich
deutlich mehr Informationen überblicken als
früher. Besuchen Sie daher regelmäßig die
Sicherheitsseiten der Zulassungsstellen und
Informieren Sie sich über neue
Sicherheitsmitteilungen, die alle Produkte
aus dem Gleitschirmsport umfassen
(Adressen siehe Anhang).
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Kapitel 2
Sicherheit
Haftungs- und
Garantieausschlüsse
Die Benutzung des Gleitschirms erfolgt auf
eigene Gefahr!
Für etwaige Personen- oder
Materialschäden, die im Zusammenhang mit
Swing-Gleitschirmen entstehen, kann der
Hersteller nicht haftbar gemacht werden.
Jegliche Änderungen
(Gleitsegelkonstruktion, aber auch
Bremsleinen über die zulässigen
Toleranzen) oder unsachgemäße
Reparaturen an diesem Gleitschirm sowie
versäumte Nachprüfungen (Jahres- und 2-
Jahres-Check) haben das Erlöschen der
Betriebserlaubnis und Garantie zur Folge.
Jeder Pilot ist für seine eigene Sicherheit
selbst verantwortlich und muss dafür Sorge
tragen, dass das Luftfahrzeug vor jedem
Start auf seine Lufttüchtigkeit überprüft wird.
Ein Start darf nur erfolgen, wenn der
Gleitschirm flugtauglich ist. Weiterhin muss
der Pilot außerhalb Deutschlands die
jeweiligen national gültigen Bestimmungen
einhalten.
Der Gleitschirm darf nur mit einer für das
Fluggebiet gültigen Pilotenlizenz oder unter
Aufsicht eines staatlich anerkannten
Fluglehrers verwendet werden. Jegliche
Haftung Dritter, insbesondere Hersteller und
Vertreiber, ist ausgeschlossen.
Der Gleitschirm darf im Rahmen der
Haftungs- und Garantiebedingungen nicht
geflogen werden, wenn einer oder mehrere
der folgenden Punkte zutreffen:
abgelaufener Nachprüfungsfrist, bei
eigenhändiger Prüfung oder
Durchführung der Überprüfung von nicht
autorisierten Stellen
Benutzung außerhalb des zulässigen
Gewichtsbereichs
Flug bei Regen (auch Nieselregen), in
Wolken, bei Nebel und / oder Schneefall

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