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Erledigte Nachprüfung- Sehr Wichtig - U-Turn EVOLUTION Betriebshandbuch

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Erledigte Nachprüfungen- sehr Wichtig!
Bevor Sie eigenhändige Prüfungen und/oder Reparaturen an ihrem Gleitsegel vornehmen, bitten wir
Sie die nachfolgenden Seiten aufmerksam zu lesen. Sie informieren sich damit über Voraussetzungen
und Bedingungen einer eigenhändigen 2-Jahresprüfung.
Nach neuer DHV Regelung kann der Kunde (GS-Besitzer) mit Hilfe der Nachprüfanweisung und
aller nötigen Gerätscha en und Unterlagen in eigener Verantwortung die 2-Jahresüberprüfung
des Gleitsegels eigenhändig durchführen. Dazu muss der GS nicht zum Hersteller eingeschickt
werden.
Die 2-Jahresprüfung darf nur vom GS Besitzer persönlich, falls er die Voraussetzungen erfüllt,
oder von Hersteller und dessen autorisierten Prüfstellen durchgeführt werden. Fragen sie deswe-
gen beim Hersteller nach autorisierten Prüfstellen an.
Der Besitzer des Schirmes muss sich der Verantwortung bewusst sein, die er mit einer eigehändig
ausgeführten 2-Jahresüberprüfung des Schirmes übernimmt. Die eigenhändige 2-Jahresprüfung
ist nur rechtlich wirksam, wenn diese nach der Prüfung mit Datum, Namensbeschri ung (in
Druckbuchstaben) und Unterschri auf oder neben der Gütesiegelplakette bestätigt wird.
Rettungsgeräte Packungsintervall gem. DHV: Alle 4 Monate eine Neupackung erforderlich. Zuläs-
sige Betriebszeit: 8 Jahre, danach bis 12 Jahre bei jährlicher Nachprüfung
Über versicherungsrechtliche Auswirkungen ihrer eigenhändigen 2-Jahresüberprüfung sollten Sie
sich rechtzeitig bei Ihrem Versicherer informieren.
Eine Nachprüfung ist nur gültig, wenn das Nachprüfprotokoll komplett ausgefüllt wird. Informie-
ren Sie sich auch über mögliche Änderungen der Nachprüfanweisungen beim Hersteller vor dem
Check.
Wichtig: Falls die nötigen Aufwendungen für die Instandhaltungsprüfung nicht geleistet werden
können (s. nötigte Gerätscha en und Unterlagen), sollte der Schirm zum Hersteller eingeschickt
werden.
Für Gleitschirme, Gurtzeuge und Rettungsgeräte, die nicht von U-Turn autorisiertem Personal
überprü , gecheckt, kontrolliert, repariert, gepackt, neu oder umgepackt, einge ogen und/oder
sonstige Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, erlischt jegliche Gewährleistung und
Garantie!
Alle Instandhaltungsarbeiten müssen gemäß den Wartungsangaben der Betriebsanleitung und
den speziellen Instandhaltungsanweisungen des Herstellers und den Publikationen des IHB
durchgeführt werden.
Bei außergewöhnlichen Vorkommnissen während der Durchführung der Instandhaltungsarbei-
ten ist der technische Leiter zu verständigen, der über die weitere Vorgangsweise zu entscheiden
hat.
Beim Austausch von Bauteilen oder Baugruppen dürfen nur Originalmaterialien bzw. Originaler-
satzteile verwendet werden!
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