Erledigte Nachprüfungen- sehr Wichtig!
Bevor Sie eigenhändige Prüfungen und/oder Reparaturen an ihrem Gleitsegel vornehmen, bitten wir
Sie die nachfolgenden Seiten aufmerksam zu lesen. Sie informieren sich damit über Voraussetzungen
und Bedingungen einer eigenhändigen 2-Jahresprüfung.
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Nach neuer DHV Regelung kann der Kunde (GS-Besitzer) mit Hilfe der Nachprüfanweisung und
aller nötigen Gerätscha en und Unterlagen in eigener Verantwortung die 2-Jahresüberprüfung
des Gleitsegels eigenhändig durchführen. Dazu muss der GS nicht zum Hersteller eingeschickt
werden.
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Die 2-Jahresprüfung darf nur vom GS Besitzer persönlich, falls er die Voraussetzungen erfüllt,
oder von Hersteller und dessen autorisierten Prüfstellen durchgeführt werden. Fragen sie deswe-
gen beim Hersteller nach autorisierten Prüfstellen an.
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Der Besitzer des Schirmes muss sich der Verantwortung bewusst sein, die er mit einer eigehändig
ausgeführten 2-Jahresüberprüfung des Schirmes übernimmt. Die eigenhändige 2-Jahresprüfung
ist nur rechtlich wirksam, wenn diese nach der Prüfung mit Datum, Namensbeschri ung (in
Druckbuchstaben) und Unterschri auf oder neben der Gütesiegelplakette bestätigt wird.
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Rettungsgeräte Packungsintervall gem. DHV: Alle 4 Monate eine Neupackung erforderlich. Zuläs-
sige Betriebszeit: 8 Jahre, danach bis 12 Jahre bei jährlicher Nachprüfung
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Über versicherungsrechtliche Auswirkungen ihrer eigenhändigen 2-Jahresüberprüfung sollten Sie
sich rechtzeitig bei Ihrem Versicherer informieren.
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Eine Nachprüfung ist nur gültig, wenn das Nachprüfprotokoll komplett ausgefüllt wird. Informie-
ren Sie sich auch über mögliche Änderungen der Nachprüfanweisungen beim Hersteller vor dem
Check.
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Wichtig: Falls die nötigen Aufwendungen für die Instandhaltungsprüfung nicht geleistet werden
können (s. nötigte Gerätscha en und Unterlagen), sollte der Schirm zum Hersteller eingeschickt
werden.
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Für Gleitschirme, Gurtzeuge und Rettungsgeräte, die nicht von U-Turn autorisiertem Personal
überprü , gecheckt, kontrolliert, repariert, gepackt, neu oder umgepackt, einge ogen und/oder
sonstige Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, erlischt jegliche Gewährleistung und
Garantie!
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Alle Instandhaltungsarbeiten müssen gemäß den Wartungsangaben der Betriebsanleitung und
den speziellen Instandhaltungsanweisungen des Herstellers und den Publikationen des IHB
durchgeführt werden.
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Bei außergewöhnlichen Vorkommnissen während der Durchführung der Instandhaltungsarbei-
ten ist der technische Leiter zu verständigen, der über die weitere Vorgangsweise zu entscheiden
hat.
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Beim Austausch von Bauteilen oder Baugruppen dürfen nur Originalmaterialien bzw. Originaler-
satzteile verwendet werden!
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