Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätege-
setz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern sind
einer getrennten Erfassung bzw. Entsor-
gung zuzuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für
das Löschen seiner personenbezogenen Daten auf
dem zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme ver-
pflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haus-
halt, kann dieser die unentgeltliche Abholung des
Elektroaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer,
veranlassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kun-
denservice des Herstellers in Verbindung.
16. Störungsabhilfe
Störung
Der Motor springt nicht an
Der Motor springt an, hat aber
nicht die volle Leistung
Der Motor läuft unregelmäßig
Verrußte oder feuchte
Zündkerze
Mögliche Ursache
Fehlerhaftes Vorgehen beim Starten
Verschmutzter Luftfilter (33)
Falscher Elektrodenabstand der
Zündkerze
Falsche Vergasereinstellung
www.scheppach.com
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb
der Europäischen Union können davon abweichen-
de Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten gelten.
Hinweise zu Lithium-Ionen-Akkus
Akku vor der Entsorgung des Geräts aus-
bauen!
Li-Ion
• Werfen Sie den Akku nicht in den Hausmüll, ins
Feuer (Explosionsgefahr) oder ins Wasser. Be-
schädigte Akkus können der Umwelt und Ihrer Ge-
sundheit schaden, wenn giftige Dämpfe oder Flüs-
sigkeiten austreten.
• Defekte oder verbrauchte Akkus müssen gemäß
Richtlinie 2006/66/EG recycelt werden.
• Geben Sie das Gerät und das Ladegerät an einer
Verwertungsstelle ab. Die verwendeten Kunststoff-
und Metallteile können sortenrein getrennt werden
und so einer Wiederverwertung zugeführt werden.
• Entsorgen Sie Akkus im entladenen Zustand. Wir
empfehlen die Pole mit einem Klebestreifen zum
Schutz vor einem Kurzschluss abzudecken. Öffnen
Sie den Akku nicht.
• Entsorgen Sie Akkus nach den lokalen Vorschrif-
ten. Geben Sie Akkus an einer Altbatteriesammel-
stelle ab, wo sie einer umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden. Fragen Sie hierzu Ihren
lokalen Müllentsorger.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Kraftstoffe und Öle
• Vor der Entsorgung des Geräts müssen der Kraft-
stofftank und der Motorölbehälter geleert werden!
• Kraftstoff und Motoröl gehören nicht in den Haus-
müll oder Abfluss, sondern sind einer getrennten
Erfassung bzw. Entsorgung zuzuführen!
• Leere Öl- und Kraftstoffbehälter müssen umwelt-
gerecht entsorgt werden.
Abhilfe
Folgen Sie den Anweisungen zum Starten
Luftfilter (33) reinigen
Zündkerze reinigen und Elektrodenabstand
einstellen oder neue Zündkerze einsetzen
Vergaser einstellen lassen und ggf. Zündkerze
reinigen oder durch neue ersetzen
DE | 27