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Gewährleistung; Postbestimmungen; Konformitätserklärung - ROBBE-Futaba T10J Bedienungsanleitung

Hohe störsicherheit durch schnelle frequenz hopping modulation (100 x pro sekunde.)
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Inhaltsverzeichnis

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13.
GEWÄHRLEISTUNG
Unsere Artikel sind selbstverständlich mit den gesetzlich vor-
geschriebenen 24 Monaten Gewährleistung ausgestattet. Soll-
ten Sie einen berechtigten Gewährleistungsanspruch geltend
machen wollen, so wenden Sie sich immer an Ihren Händler,
der Gewährleistungsgeber und für die Abwicklung zuständig ist.
Während dieser Zeit werden evtl. auftretende Funktions mängel
sowie Fabrikations- oder Materialfehler kostenlos von uns beho-
ben. Weitergehende Ansprüche z. B. bei Folge schäden, sind
ausgeschlossen.
Der Transport zu uns muss frei erfolgen, der Rücktransport zu
Ihnen erfolgt ebenfalls frei. Unfreie Sendungen können nicht
an genommen werden.
Für Transportschäden und Verlust Ihrer Sendung können wir
keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen eine ent sprech ende
Versicherung.
Senden Sie Ihre Geräte an die für das jeweilige Land zu ständige
Servicestelle.
Zur Bearbeitung Ihrer Gewährleistungsansprüche müssen
folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
• Legen Sie Ihrer Sendung den Kaufbeleg (Kassenzettel) bei.
• Die Geräte wurden gemäss der Bedienungsanleitung
be trieben.
• Es wurden ausschließlich empfohlene Stromquellen und ori-
ginal robbe Zubehör verwendet.
• Feuchtigkeitsschäden, Fremdeingriffe, Verpolung, Über las-
tungen und mechanische Beschädigungen liegen nicht vor.
• Fügen Sie sachdienliche Hinweise zur Auffindung des
Fehlers oder des Defektes bei.
T10J
14.

POSTBESTIMMUNGEN

Die Richtlinie R&TTE (Radio Equipment & Telecommunicati-
ons Terminal Equipment) ist die neue europäische Direktive für
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und
die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität.
Mit der R&TTE-Richtlinie ist unter anderem das Inver-
kehrbringen, sowie die Inbetriebnahme von Funkanlagen in der
Europäischen Gemeinschaft festgelegt.
Eine wesentliche Änderung ist die Abschaffung der Zulassung.
Der Hersteller bzw. Importeur muss vor dem Inverkehrbrin-
gen der Funkanlagen diese einem Konformitäts bewertungs-
verfahren unterziehen und danach bei den entsprechenden
Stellen notifizieren (anmelden).
Als Zeichen, dass die Geräte den gültigen Europäischen Nor-
men entsprechen, wird das CE-Zeichen angebracht. Diese
Kennzeichnung ist für alle Länder in der Europäischen Union
gleich. Weitere Länder wie Schweiz, Norwegen, Estland und
Schweden haben diese Richtlinie ebenfalls übernommen. In
all diesen Ländern ist Ihre Fernsteueranlage notifiziert (d.h.
zugelassen) und kann dort sowohl verkauft als auch in Betrieb
genommen werden.
Dieses Produkt kann in allen EU-Landern betrieben werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Verantwortung für eine den
Richtlinien entsprechende Funkanlage bei Ihnen, dem Anwen-
der liegt.
15.
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Hiermit erklärt die robbe Modellsport GmbH & Co. KG, dass
sich dieses Gerät in Übereinstimmung mit den grundlegen-
den Anforderungen und anderen relevanten Vorschriften
der entsprechenden CE Richtlinien befindet. Die Original-
Konformitätserklärung finden Sie im Internet unter www.robbe.
com, bei der jeweiligen Gerätebeschreibung durch Aufruf des
Logo-Buttons „Konformitätserklärung"
71
Informationen
.

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