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Einbau Der Gestänge; Gewährleistung; Postbestimmungen; Konformitätserklärung - ROBBE-Futaba T2PLG Bedienungsanleitung

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13.4
Einbau der Gestänge
Grundsätzlich muss der Einbau der Gestänge und Ruder so erfolgen,
dass sie besonders leichtgängig sind. Sonst wird zu viel Strom benö-
tigt, dadurch verringert sich die Betriebszeit deutlich. Außerdem ver-
schlechtert sich die Rückstellgenauigkeit der Ruder. Das wiederum
wirkt sich negativ auf das Fahrverhalten aus.
14.
Gewährleistung
Unsere Artikel sind selbstverständlich mit den gesetzlich vorgeschrie-
benen 24 Monaten Gewährleistung ausgestattet. Sollten Sie einen
berechtigten Gewährleistungsanspruch geltend machen wollen, so
wenden Sie sich immer an Ihren Händler, der Gewährleistungsgeber
und für die Abwicklung zuständig ist.
Während dieser Zeit werden evtl. auftretende Funktions mängel sowie
Fabrikations- oder Materialfehler kostenlos von uns behoben. Weiter-
gehende Ansprüche z. B. bei Folge schäden, sind ausgeschlossen.
Der Transport zu uns muss frei erfolgen, der Rücktransport zu Ihnen
erfolgt ebenfalls frei. Unfreie Sendungen können nicht an genommen
werden.
Für Transportschäden und Verlust Ihrer Sendung können wir
keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen eine ent sprech ende Ver-
sicherung.
Senden Sie Ihre Geräte an die für das jeweilige Land zu ständige Ser-
vicestelle.
Zur
Bearbeitung
Ihrer
Gewährleistungsansprüche
folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
• Legen Sie Ihrer Sendung den Kaufbeleg (Kassenzettel) bei.
• Die Geräte wurden gemäss der Bedienungsanleitung be trieben.
• Es wurden ausschließlich empfohlene Stromquellen und original
robbe Zubehör verwendet.
• Feuchtigkeitsschäden, Fremdeingriffe, Verpolung, Über las tungen
und mechanische Beschädigungen liegen nicht vor.
• Fügen Sie sachdienliche Hinweise zur Auffindung des Fehlers
oder des Defektes bei.
15.

Postbestimmungen

Die Richtlinie R&TTE (Radio Equipment & Telecommunications
Terminal Equipment) ist die neue europäische Direktive für
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und
die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität.
Mit der R&TTE-Richtlinie ist unter anderem das Inver -
kehrbringen, sowie die Inbetriebnahme von Funkanlagen in
der Europäischen Gemeinschaft festgelegt.
Eine wesentliche Änderung ist die Abschaffung der Zulassung.
Der Hersteller bzw. Importeur muss vor dem Inverkehrbringen
der Funkanlagen diese einem Konformitäts bewertungs -
verfahren unterziehen und danach bei den entsprechenden
Stellen notifizieren (anmelden).
Als Zeichen, dass die Geräte den gül-
tigen Europäischen Normen entspre-
chen, wird das CE-Zeichen ange-
bracht.
Megatech
Gestänge
Befestigungs-
schraube
müssen
14
T2PLG
Bei Sendefunk anlagen ist zusätzlich ein Ausrufezeichen anzu-
bringen, als Zeichen dafür, dass die nutzbaren Frequenzen in
Europa (noch) nicht einheitlich sind.
Diese Kennzeichnung ist für alle Länder in der Europäischen
Union gleich. Weitere Länder wie Schweiz, Norwegen, Estland
und Schweden haben diese Richtlinie ebenfalls übernommen.
In all diesen Ländern ist Ihre Fernsteueranlage notifiziert (d.h.
zugelassen) und kann dort sowohl verkauft als auch in Betrieb
genommen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Verantwortung für eine den
Richtlinien entsprechende Funkanlage bei Ihnen, dem Anwen-
der liegt.
16.
Konformitätserklärung
Hiermit erklärt die robbe Modellsport GmbH & Co. KG, dass sich
dieses Gerät in Übereinstimmung mit den grundlegenden
Anforderungen und anderen relevanten Vorschriften der entspre-
chenden
CE
Richtlinien
Konformitätserklärung finden Sie im Internet unter www.robbe.com,
bei der jeweiligen Gerätebeschreibung durch Aufruf des Logo-
Buttons "Conform".
2,4 GHz
No. F 2232
befindet.
Die
Original-

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