Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Gewährleistung; Bestimmungen Für Die Inbetriebnahme; Konformitätserklärung Richtlinie 1999/5/Eg; Haftungsauschluss - ROBBE-Futaba Megatech T3PM-MX 2.4 GHz Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

16.
Gewährleistung
Unsere Artikel sind selbstverständlich mit den gesetzlich vor-
geschriebenen 24 Monaten Gewährleistung ausgestattet. Soll-
ten Sie einen berechtigten Gewährleistungsanspruch geltend
machen wollen, so wenden Sie sich immer an Ihren Händler,
der Gewährleistungsgeber und für die Abwicklung zuständig
ist.
Während dieser Zeit werden evtl. auftretende Funktions -
mängel sowie Fabrikations- oder Materialfehler kostenlos von
uns behoben. Weitergehende Ansprüche z. B. bei Folge -
schäden, sind ausgeschlossen.
Der Transport zu uns muss frei erfolgen, der Rücktransport zu
Ihnen erfolgt ebenfalls frei. Unfreie Sendungen können nicht
an genommen werden.
Für Transportschäden und Verlust Ihrer Sendung können wir
keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen eine ent sprech -
ende Versicherung.
Senden Sie Ihre Geräte an die für das jeweilige Land zu -
ständige Servicestelle.
Zur Bearbeitung Ihrer Gewährleistungsansprüche müssen
folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
• Legen Sie Ihrer Sendung den Kaufbeleg (Kassenzettel) bei.
• Die Geräte wurden gemäss der Bedienungsanleitung be -
trieben.
• Es wurden ausschließlich empfohlene Stromquellen und
original robbe Zubehör verwendet.
• Feuchtigkeitsschäden, Fremdeingriffe, Verpolung, Über las -
tungen und mechanische Beschädigungen liegen nicht vor.
• Fügen Sie sachdienliche Hinweise zur Auffindung des
Fehlers oder des Defektes bei.
17.
Bestimmungen für die Inbetriebnahme
Die Richtlinie R&TTE (Radio Equipment & Telecommunications
Terminal Equipment) ist die neue europäische Direktive für
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und
die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität.
Mit der R&TTE-Richtlinie ist unter anderem das Inver -
kehrbringen, sowie die Inbetriebnahme von Funkanlagen in
der Europäischen Gemeinschaft festgelegt.
Eine wesentliche Änderung ist die Abschaffung der Zulassung.
Der Hersteller bzw. Importeur muss vor dem Inverkehrbringen
der Funkanlagen diese einem Konformitäts bewertungs -
verfahren unterziehen und danach bei den entsprechenden
Stellen notifizieren (anmelden).
Als Zeichen, dass die Geräte den gültigen Europäischen Nor-
men entsprechen, wird das CE-Zeichen angebracht.
Bei Sendefunk anlagen ist zusätzlich ein
Ausrufezeichen anzubringen, als Zeichen
dafür, dass die nutzbaren Frequenzen in
Europa (noch) nicht einheitlich sind.
Diese Kennzeichnung ist für alle Länder in der Europäischen
Union gleich. Weitere Länder wie Schweiz, Norwegen, Estland
und Schweden haben diese Richtlinie ebenfalls übernommen.
In all diesen Ländern ist Ihre Fernsteueranlage notifiziert (d.h.
zugelassen) und kann dort sowohl verkauft als auch in Betrieb
genommen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Verantwortung für eine den
Richtlinien entsprechende Funkanlage bei Ihnen, dem Anwen-
der liegt.
Megatech T3PM-MX 2.4GHz
18.
Konformitätserklärung
Hiermit erklärt die robbe Modellsport GmbH & Co. KG, dass
sich dieses Gerät in Übereinstimmung mit den grundlegenden
Anforderungen und anderen relevanten Vorschriften der ent-
sprechenden CE Richtlinien befindet. Die Original Konformi-
tätserklärung finden Sie im Internet unter www.robbe.com, bei
der jeweiligen Gerätebeschreibung durch Aufruf des Logo-
Buttons "Conform".
19.
Haftungsausschluss
Diese Funkanlage ist ausschließlich für das Steuern von
Schiffs- und Automodellen konzipiert und zugelassen. robbe
Modellsport übernimmt keinerlei Haftung bei anderweitiger
Verwendung.
Sowohl die Einhaltung der Betriebsanleitung als auch die
Bedingungen und Methoden beim Betrieb, Verwendung und
Wartung des Ladegeräts können von robbe-Modellsport nicht
überwacht werden.
Daher übernehmen wir keinerlei Haftung für Verluste, Schäden
oder Kosten, die sich aus fehlerhafter Verwendung und
Betrieb ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammen-
hängen.
Soweit gesetzlich zulässig ist die Verpflichtung zur
Schadenersatzleistung, gleich aus welchen Rechtsgründen,
auf den Rechnungswert der an dem schadensstiftenden
Ereignis unmittelbar beteiligten robbe-Produkte begrenzt.
Dies gilt nicht, soweit nach zwingenden gesetzlichen
Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit
unbeschränkt gehaftet werden muss.
30
Bestell Nummer
F3025

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis