1MRK 505 266-UDE -
3.1.5
3.1.5.1
Anwendungs-Handbuch
U
ph
=
=
I
sc
+
Z
Z
sc
line
EQUATION2341 V1 EN
Z
ist die Mitsystem-Quellimpedanz der gegenüberliegenden Schaltanlage
sc
und Z
ist die Mitsystem-Impedanz der Leitung.
Leitung
3.
IP>> auf 600% von IBase (6000 A primär) einstellen.
Berechnung der Einstellungen für den vierstufigen Leiter-
Überstromschutz I> OC4PTOC
Der Zweck des verzögerten Leiter-Überstromschutzes ist wie folgt:
•
Reserveschutz für Kurzschlüsse auf der gesamten Leitungslänge
•
Reserveschutz für Kurzschlüsse auf der Sammelschiene der Gegenseite
•
Reserveschutz für Kurzschlüsse auf Leitungen der gegenüber liegenden
Schaltanlage oder der eigenen Schaltanlage, wenn möglich.
Die Reichweite des Leiter-Überstromschutzes hängt vom Betriebsstatus und
Fehlertyp ab. Daher muss die Einstellung auf der Grundlage von
Fehlerberechnungen von verschiedenen Fehlern, Fehlerorten und Schaltzuständen
im Netz vorgenommen werden. Obgleich manuelle Berechnungen der
verschiedenen Fehler möglich sind, werden Berechnungen mit
Rechnerunterstützung empfohlen. Aufgrund von unterschiedlichen
Betriebsbedingungen können verschiedene Zeitverzögerungsprinzipien angewendet
werden.
Das folgende Prinzip wird für den Leiter-Überstromschutz empfohlen:
•
Eine verzögerte Stufe wird als Leitungsreserveschutz verwendet. Die
Zeitverzögerung sollte so gewählt werden, dass die Selektivität beim
Leitungsschutz gewährleistet ist. Gerichtete Funktion (vorwärts) wird hierfür
verwendet.
•
Eine verzögerte Stufe wird als Reserveschutz für die eigene Sammelschiene
eingesetzt. Die Zeitverzögerung sollte so gewählt werden, dass die Selektivität
beim Leitungsschutz gewährleistet ist. Gerichtete Funktion (rückwärts) wird
hierfür verwendet.
•
Eine Langzeit-Verzögerungsstufe, um weitere Teile des Systems abzudecken.
Diese Stufe sollte eine Zeitverzögerung haben, die länger als 1,0 s ist. Die
ungerichtete Funktion wird hierfür verwendet.
Berechnen der allgemeinen Einstellungen
1.
GlobalBaseSel auf 1 einstellen.
REQ650 - Einstellungsbeispiele
145
3
=
Ð °
4.0 83
+
+
j
3.2 2.5
j
17.5
Abschnitt 3
kA
45