4.3
Kühlwasser
4.3.1 Anforderungen an das Kühlwasser
Anforderungen
V1
Dieser Abschnitt ist für Folgendes relevant:
wassergekühlte Geräte
n
Der folgende Text ist relevant für Geräte mit weniger als 150 g brennbarem
Kältemittel (siehe Typenschild oder technische Daten).
Füllmenge pro Kältekreislauf < 150 g. Gemäß Norm DIN EN 378-1
n
gelten für dauerhaft geschlossene Kälteanlagen unter dieser Füllmen-
gengrenze keine besonderen Anforderungen an den Aufstellungsort,
dem Raumvolumen und dem Zugangsbereich. Zusätzliche Sicherheits-
maßnahmen sind daher nicht zu berücksichtigen.
WARNUNG!
Kältemittelkreislauf wird infolge von Korrosion undicht
Feuer
Kein korrosives Kühlwasser verwenden.
An das Kühlwasser werden bestimmte Anforderungen bezüglich seiner
Reinheit gestellt. Entsprechend der Verunreinigung im Kühlwasser muss
ein geeignetes Verfahren zur Aufbereitung und Pflege des Wassers zur
Anwendung kommen. Der Verflüssiger und der gesamte Kühlwasserkreis-
lauf können durch nicht geeignetes Kühlwasser verstopfen, beschädigt und
undicht werden. Umfangreiche Folgeschäden am gesamten Kältekreislauf
und am Kühlwasserkreis können entstehen.
Freies Chlor, zum Beispiel aus Desinfektionsmitteln, und chloridhaltiges
n
Wasser führen im Kühlwasserkreislauf zu Lochkorrosion.
Destilliertes, entionisiertes oder VE-Wasser sind aufgrund ihrer Reakti-
n
onsfreudigkeit ungeeignet und führen zu Korrosion im Kühlwasserkreis-
lauf.
Meerwasser ist aufgrund seiner korrosiven Eigenschaften ungeeignet
n
und führt zu Korrosion im Kühlwasserkreislauf.
Eisenhaltiges Wasser sowie Eisenpartikel führen im Kühlwasserkreislauf
n
zu Korrosion.
Hartes Wasser ist aufgrund des hohen Kalkgehaltes zur Kühlung unge-
n
eignet und führt zu Verkalkungen im Kühlwasserkreislauf.
Kühlwasser mit Schwebstoffen ist ungeeignet.
n
Unbehandeltes nicht gereinigtes Wasser, zum Beispiel Flusswasser oder
n
Kühlturmwasser, ist aufgrund seiner mikrobiologischen Anteile (Bakte-
rien), welche sich im Kühlwasserkreislauf absetzen können, ungeeignet.
Variocool
27 / 107