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BMW R 51/3 1952 Handbuch Seite 48

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Gewährleisfung
Das Lieferwerk garantiert fir
Fehlerfreiheit des Motorrades unter der Voraus-
setzung, daß
die Vorschriften für das Einfahren des Motorcades vom Kåufer genau befolgt
werdent
2. die fijr den PflegedienstvorgesehenenDurchsichten wåhrend der Einfahrzeit
wahrgenommen und durch Einsendung der hierfür bestimmfen schriftfichen
Unterlagen
nachgewiesen werden.
Der Lieferer leistet dem ersten Abnehmer gegenüber Gewähr fijr Fehlerfreiheit
des Materials
und der Werkarbeit
sowie fijr
Die Gewährleistung erstreckt sich bis zu einer FahrJeistung von JO000kmt höchstens
iedoch auf die Dauer von sechs Monaten nach erfolgter amtlicher Zulassung/
ausschließlich
dem ersten Abnehmer
gegenüber.
Die Gewöhrleistung richfet sich nach dem Prüfungsbefund des Lieferers und besteht
nach Wahl desselben in der Reparatur Oder im Ersatz der porto- und frachtfrei
anzuliefernden
fehlerhaften
Teile„
Erforderlichenfalls
Kraftrades in die Fabrik verlangt werden. Ersetzt Wird nur der Teil, der infolge
nachweisbarem Material- Oder Arbeitsfehler schadhaft Oder unbfduchbar geworden
isf. Die Rücklieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers unter Nachnahme,
Ersetzte Teite werden Eigenfum des Lieferers und können von diesem verschrottet
werden.
Ersatz eines mittelbaren
Oder unmitte'baren
Freiheif von
Konstruktionsfehlern.
kann die Anlieferung
des
Schadens Wird nicht geleisfef.
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Diese Anleitung auch für:

R 67/2 1952R 68 1952

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