CNG
Abb. 289 Position des CNG-Aufklebers / CNG-Aufkleber
Lesen und beachten Sie zuerst
Ein G-TEC-Fahrzeug darf mit CNG und Benzin betrieben werden.
Position des CNG-Aufklebers bei Erdgasfahrzeugen
Automatisches Umschalten von Erdgas- auf Benzinbetrieb - das automati-
sche Umschalten von Erdgas- auf Benzinbetrieb erfolgt bspw. in den folgen-
den Situationen.
▶
Bei leerem Erdgasbehälter oder nicht ausreichendem Druck im Behälter.
▶
Nach dem Erdgastanken.
▶
Bei sehr niedrigen Umgebungstemperaturen.
Für die korrekte Funktion des Kraftstoffsystems ist der Kraftstoffbehälter für
Benzin alle 6 Monate bis zum Aufleuchten der Kontrollleuchte
Gasleckage
Wenn Verdacht auf eine Gasleckage besteht (wahrnehmbarer Geruch), ist wie
folgt vorzugehen.
▶
Das Fahrzeug anhalten.
▶
Die Zündung ausschalten.
▶
Zigaretten löschen, funken- oder brandauslösende Gegenstände ausschalten
und aus dem Fahrzeug entfernen.
▶
Die Türen und die Gepäckraumklappe öffnen, um das Fahrzeug ausreichend
zu lüften.
▶
Bei anhaltendem Geruch nicht weiterfahren.
▶
Wenn keine Möglichkeit besteht, mit dem Fahrzeug mit Gasleckage aus ei-
nem geschlossenen Raum (bspw. Tunnel, Unterführung, Garage, Fähre u. Ä.)
auszufahren, muss unverzüglich ein Notruf erfolgen.
262
Betriebshinweise
und
auf Seite 258.
» Abb.
289.
leerzufahren.
Die Hilfe eines Fachbetriebs in Anspruch nehmen, um den Fehler an der Gasan-
lage beheben zu lassen.
Bei einem Verkehrsunfall
Wenn bei einem Verkehrsunfall Verdacht auf eine Gasleckage besteht, ist wie
folgt vorzugehen.
▶
Die Zündung ausschalten.
▶
Zigaretten löschen, funken- oder brandauslösende Gegenstände ausschalten
und aus dem Fahrzeug entfernen.
▶
Alle Mitfahrer aussteigen lassen.
▶
Alle Personen vom Fahrzeug fernhalten. Ein Mindestabstand zum Fahrzeug
von 10 Metern ist empfehlenswert.
▶
Die Rettungskräfte darüber unterrichten, dass es sich um ein Erdgasfahrzeug
handelt.
Regelmäßige Gasanlagenprüfungen
An erdgasbetriebenen Fahrzeugen müssen regelmäßige Gasanlagenprüfungen
in einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Für ordnungsgemäß durchgeführ-
te Prüfungen ist der Fahrzeughalter verantwortlich.
Alle 2 Jahre
▶
Tankverschluss prüfen.
▶
Einfüllstutzen und Dichtring im Einfüllstutzen prüfen, ggf. Dichtring reinigen.
▶
Gasanlage auf Dichtigkeit prüfen und Sichtprüfung der Erdgasbehälter
durchführen.
Alle 20 Jahre
▶
Austausch der Erdgasbehälter.
ACHTUNG
Den Gasgeruch im Fahrzeug oder beim Tanken nicht unterschätzen - es
■
besteht Brand-, Explosions- und Verletzungsgefahr.
Die Erdgasbehälter im Fahrzeug dürfen nicht der Einwirkung von uner-
■
wünschten Wärmequellen ausgesetzt werden.