Installation, Gebrauch und Wartung
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ABBAU UND ENTSORGUNG
Einleitung
Entsorgung der
Packstoffe
Entsorgung der
Metallteile
Elektro- und
Elektronikteile
Entsorgung
Umweltinfor-
mationen für in
der Europäi-
schen Union
ansässige
Kunden
Entsorgung der
weiteren Teile
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Bei Stilllegung des Systems sind dessen Bestandteile Entsorgungs- und
Wertstoffstellen für Industrieabfälle zuzuführen, insbesondere:
Die Verpackung ist aus biologisch abbaubarem Karton, der Wertstoffbetrie-
ben für die Rückgewinnung der Zellulose zugeführt werden kann.
Die lackierten sowie Edelstahl-Metallteile können von Metallschrottbetrie-
ben recycelt werden.
Elektro- und Elektronik-Altteile müssen durch Fachbetriebe gemäß den Vor-
gaben der Richtlinie 2012/19/EU (siehe im Folgenden Text der Richtlinie)
entsorgt werden.
Die Richtlinie 2012/19/EU schreibt vor, dass die durch dieses Symbol am Pro-
dukt bzw. an der Verpackung gekennzeichneten Geräte von Haushaltsab-
fällen getrennt entsorgt werden müssen. Das Symbol weist darauf hin, dass
dieses Produkt nicht gemeinsam mit normalen Haushaltsabfällen entsorgt
werden darf. Der Eigentümer ist für die Entsorgung dieser Produkte und der
anderen Elektro- und Elektronik-Altgeräte durch die lt. Gesetzgeber vorge-
schriebenen Wertstoffstellen verantwortlich.
Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) über den
herkömmlichen Haushaltsmüll ist strengstens untersagt. Diese Abfälle müs-
sen getrennt entsorgt werden.
Eventuelle gefährliche Substanzen, die in den elektrischen und elektroni-
schen Geräten enthalten sind bzw. der unsachgemäße Betrieb dieser Ge-
räte, kann schädliche Folgen auf die Umgebung und die Gesundheit verur-
sachen.
Wer diese Abfälle unsachgemäß entsorgt kann rechtlich verfolgt und nach
geltenden Gesetzen mit Bußgeldern bestraft werden.
Weitere Bestandteile des Produkts wie Schläuche, Gummidichtungen, Kunst-
stoffe und Kabel sind Fachbetrieben für die Entsorgung von Industrieabfäl-
len zuzuführen.
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