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Abfallvermeidung, Rücknahme und Entsorgung
Abfallvermeidung, Rücknahme und Entsorgung
Abfallvermeidung
Maßnahmen der Abfallvermei-
dung haben nach den Vorschriften
der Richtlinie 2008/98/EG grund-
sätzlich Vorrang vor Maßnahmen
der Abfallbewirtschaftung.
Als Maßnahmen der Abfallvermei-
dung kommen bei Elektro- und
Elektronikgeräten insbesondere
die Verlängerung ihrer Lebens-
dauer durch Reparatur defekter
Geräte und Veräußerung funkti-
onstüchtiger gebrauchter Geräte
anstelle ihrer Zuführung zur Ent-
sorgung in Betracht.
Helfen Sie uns, Abfall zu vermei-
den, und wenden Sie sich an un-
seren Service.
Weitere Informationen enthält das
Abfallvermeidungsprogramm des
Bundes unter Beteiligung der Län-
der.
Kostenlose Altgeräte
Rücknahme
Verbraucher haben die Möglich-
keit zur unentgeltlichen Abgabe
eines Altgeräts bei einem rück-
nahmepflichtigen Vertreiber, wenn
sie ein Neugerät der gleichen Ge-
räteart mit einer im Wesentlichen
gleichen Funktion erwerben. Die-
se Möglichkeit besteht auch bei
Lieferungen an einen privaten
Haushalt. Im Fernabsatzhandel
beschränkt sich die Möglichkeit
einer unentgeltlichen Abholung
bei Erwerb eines Neugeräts auf
Wärmeüberträger (z. B. Kühl-
schränke, Luftentfeuchter), Bild-
schirme und Bildschirmgeräte mit
einer Bildschirm-Oberfläche > 100
cm² und auf Großgeräte, bei de-
nen mindestens eine der äußeren
Abmessungen mehr als 50 cm
beträgt.
Abgesehen davon können Ver-
braucher bis zu drei Altgeräte
einer Geräteart bei einer Sam-
melstelle eines Vertreibers unent-
geltlich abgeben, ohne dass dies
an den Erwerb eines Neugeräts
geknüpft ist. Allerdings darf keine
der äußeren Abmessungen des
Altgerätes 25 cm überschreiten.