8. Außerbetriebnahme / Abbau
8 AUßERBETRIEBNAHME/ABBAU
8.1 Sicherheitsvorschriften
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen dürfen nur von Elektrofachkräften, Fachkräften für festgelegte
elektronische Tätigkeiten (FET) oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden.
Stromführende Teile in den Schaltschränken und Verteilerkästen sind zwar fingersicher ausgeführt,
durch die Berührung mit Werkzeugen besteht aber trotzdem die Gefahr des Kontakts mit
stromführenden Teilen.
Eigene Kräfte nicht überschätzen, bei Bedarf Hilfe holen oder Hebezeug verwenden z. B.: Stapler.
8.2 Außerbetriebnahme
Stilllegung
–
Abschalten, Energie und Betriebsstoffleitungen trennen
–
Flüssigkeit und Druckbehälter leeren
Reinigung
–
Reinigen vor der Lagerung
Konservierung
–
Korrosionsschutz auftragen
–
Tanks und Behälter mit Korrosionsschutz und / oder Frostschutzmittel auffüllen
–
Schmiermittel Austausch
Achtung!
Auf Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften achten!
Warnung!
Auf sicheren Abbau der Restenergie achten.
Hinweis!
Außerbetriebnahme nur durch beauftragte und fachkundige Personen.
Warnung!
Schalten Sie die Maschine vor Außerbetriebnahme aus und sichern Sie sie gegen
unbefugtes Wiedereinschalten. Außerdem sind Hinweisschilder anzubringen, die
auf die Arbeiten an der Anlage hinweisen.
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