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Rehatec Noah Gebrauchsanweisung Seite 13

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Vor der Versorgung mit den Untergestellen sollte ärztlich abgeklärt werden, ob Kontraindikationen beste-
hen. Die Indikationen der Versorgung müssen in regelmäßigen Abständen von einem Arzt oder Therapeuten
begleitet bzw. überwacht werden. Generell gilt: jede Art von Schmerzen stellt eine Kontraindikation dar!
Unter folgenden Gegebenheiten und / oder Symptomen muss die aktive und / oder passive Verwendung des
Geräts explizit mit dem behandelnden Arzt bzw. Therapeuten abgeklärt werden: Benutzer mit nicht intakter
Haut; mit gravierender Tonus-Dysregulation. Nutzung des Gerätes bei Skoliose in Krankheitsbilde des Patien-
ten nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.
Das Gerät korrigiert keine Fehlhaltungen und eignet sich auch nicht zur Wachstumslenkung!
3.4 Verantwortlichkeit
Der Betreiber ist verantwortlich für:
• den bestimmungsgemäßen Gebrauch laut Bedienungsanweisungen und sonstigen Angaben
aus der vorliegenden Gebrauchsanweisung.
• die notwendige tägliche als auch regelmäßige Überprüfung, Wartung und Pflege des Geräts.
• Hinweis zum Wartungsintervall siehe Abschnitt „Wartung und Inspektion„.
• die notwendige tägliche als auch regelmäßige Pflege, Reinigung und Desinfektion des Geräts.
• für die Einhaltung der jährlichen Wartungsintervalle.
Der Anwender ist verantwortlich für:
• die notwendige regelmäßige Reinigung und Pflege sowie Überprüfung vor jedem Gebrauch des Geräts
(Hinweise zur Reinigung siehe Abschnitt 7, Hinweise zur Überprüfung siehe Abschnitt 8)
GEFAHR Produktänderungen, Reparaturen, Wartungsarbeiten sind gemäß Inspektionsplan zu
erfolgen und Erweiterungen des Systems dürfen nur von autorisierten Personen durchgeführt
werden!
WICHTIG Gewährleistung übernimmt die Rehatec® GmbH nur, wenn das Produkt unter den vorgege-
benen Bedingungen zu den vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird und dabei nur das Original-Zube-
hör verwendet wird!
WICHTIG Alle im Zusammenhang mit dem Produkt aufgetretenen schwerwiegenden Vorfälle müssen
dem Hersteller und der zuständigen Behörde gemeldet werden. Die zuständige Behörde in Deutsch-
land ist das BfArM!
1024102_4.0 Technische Änderungen und Druckfehler vorbehalten.
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