1.5 GlOSSaR
385.01.UM.3A.DE
Kraftfahrzeug, das für den Einsatz zusammen mit Ge-
räten für land- und forstwirtschaftliche arbeiten oder
Gartenbauarbeiten bestimmt ist; solch ein Schlepper
kann ebenfalls auf das Schleppen von anhängern
sowie auf die Durchführung von Erdarbeiten ange-
passt werden.
Ein Kraftfahrzeug, das ausschließlich zum Schleppen
von anhängern bestimmt ist; diese Bezeichnung um-
fasst Sattelschlepper und Schwerlastschlepper.
Tätigkeiten, die mit der Vorbereitung und der tat-
sächlichen Übergabe des Endprodukts zur nutzung
verbunden sind. Die Endabnahme umfasst die
Übergabe der Dokumentation, die Grundschulung,
die abnahme nach dem Transport und die erste Inbe-
triebnahme der Maschine.
Siehe - Unbefugter Benutzer
Eine Person, die befugt ist, bestimmte Wartungs-, re-
paratur- oder Einstellarbeiten in dem vom Hersteller
der Maschine festgelegten Umfang durchzuführen
und die eine angemessene technische ausbildung
in dem jeweiligen Beruf erworben und durch ein ent-
sprechendes Dokument bestätigt hat, eine Schulung
durch das autorisierte Personal des Herstellers oder
Händlers absolviert hat und in der Lage ist, Gefahren
zu erkennen und zu vermeiden.
Ein Kraftfahrzeug, dass für den Transport von La-
dungen bestimmt ist; diese Bezeichnung umfasst
ebenfalls Fahrzeuge, die für den Transport von La-
dungen und 4 bis 9 Personen, einschließlich Fahrer,
Kapitel2 - Einleitung
Unbeteiligte person
Qualifizierte person
lastkraftwagen
Pronar T285/1
Schlepper
Zugmaschine
endabnahme
1.13