Wechselstromversorgung und Erdung
Zulässige Erdungspunkte
Ein zulässiger Erdungspunkt ist das am nächsten liegende geeignete Medium für
die Erdung der Gebäudeeinführungs-Schutzeinrichtung, der
Einführungskabelabschirmung bzw. des Erdungsanschlusses von elektronischen
Telefonanlagen. Wenn mehrere zulässige Erdungspunkte vor Ort verfügbar sind,
müssen die Erdungspunkte gemäß Abschnitt 250-81 des National Electrical Code
(NEC) miteinander verbunden werden.
Geerdete Stahlkonstruktion des Gebäudes
Gebäudes, an dem es durch einen der folgenden Erdungspunkte effektiv geerdet
ist: geeignete Wasserleitung aus Metall, von Beton umschlossener Erder oder ein
Erdungsring.
Geeignete Wasserleitung
Durchmesser von mindestens 1,3 cm, die über eine Strecke von mindestens 3 m
direkten Kontakt mit der Erde hat. Die Leitung muß bis zu dem Punkt, an dem das
Erdungskabel angeschlossen ist, elektrisch leitfähig sein (bzw. durch
Überbrücken von isolierten Rohrverbindungen, Kunststoffleitungen oder
Wasseruhren aus Kunststoff elektrisch leitfähig gemacht werden). Eine
unterirdisch verlegte Wasserleitung aus Metall muß durch das Metallgerüst des
Gebäudes, einen von Beton umschlossenen Erder oder einen Erdungsring
ergänzt werden. Wenn diese Erdungspunkte nicht zur Verfügung stehen, kann die
Wasserleitungserdung durch eine der folgenden Erdungsarten ergänzt werden:
Weitere vorhandene unterirdische Systeme oder Konstruktionen aus Metall
—
Lokale unterirdische Konstruktionen wie Tanks und Rohrsysteme.
Stab- und Rohrerder
von 1,6 cm oder ein Rohrerder mit einem Durchmesser von 2 cm, die auf
eine Tiefe von mindestens 2,4 m in die Erde eingeschlagen sein müssen.
Plattenerder
umgebenden Erdboden in Berührung sein.
Von Beton umschlossener Erder
dicken Betonschicht umgeben ist und sich in einem Betonfundament, das direkten
Kontakt mit der Erde hat, in der Nähe der Unterseite befindet. Bei dem Erder muß
es sich entweder um mindestens 6,1 m lange Stangen oder Stäbe mit einem
Durchmesser von 1,3 cm oder um einen mindestens 6,1 m langen blanken,
massiven Kupferdraht 4 AWG (26 mm
Erdungsring
0,76 m unter der Erdoberfläche um ein Gebäude oder eine Konstruktion herum
verlegt ist. Bei dem Erdungsring muß es sich um einen mindestens 6,1 m langen
blanken Kupferdraht 2 AWG (35 mm
555-230-128DE
—
Eine unterirdisch verlegte Wasserleitung mit einem
—
Ein massiver Staberder mit einem Durchmesser
—
Eine Metallfläche von mindestens 0,185 m² muß mit dem
—
—
Ein unterirdischer Erder, der in einer Tiefe von mindestens
2
—
Das Metallgerüst des
Ein Erder, der von einer mindestens 5,1 cm
2
) handeln.
) handeln.
Ausgabe 2 Mai 1998
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