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Sicherheit Im Öffentlichen Straßenverkehr; Bezeichnung - ROSE Blend Bedienungsanleitung

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2.5
Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr
GEFAHR
Unfallgefahr durch ungenügende Ausstattung für den öffentlichen Straßenverkehr!
Die für Fahrräder vorgeschriebenen Ausstattungen für den öffentlichen Straßenverkehr dienen in erster Linie der
Sichtbarkeit der Fahrradfahrer. Wirst du als Fahrradfahrer nicht oder zu spät erkannt, können Unfälle mit schweren
Folgen geschehen.
• Dein Fahrrad muss mit allen länderspezifisch vorgeschriebenen Komponenten für den öffentlichen
Straßenverkehr ausgestattet sein!
• Neben der Unfallgefahr kann die Nichtbeachtung der Vorschriften zur Verhängung von Bußgeldern und
Verlust des Versicherungsschutzes führen.
• Beachte bei Fahrten im Ausland bzw. bei grenzüberschreitenden Fahrten die dort geltenden gesetzlichen
Anforderungen.
Deutschland
In Deutschland werden die nötigen Ausstattungen für den öffentlichen Straßenverkehr in der „Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung" (StVZO) geregelt. Folgende Ausstattung muss angebracht sein:

Bezeichnung

Weiße Frontleuchte
und weißer Reflektor
Rote Rückleuchte
und roter Reflektor
Pedalreflektor
Speichenreflektor
Schweiz
In der Schweiz werden die nötigen Ausstattungen für den öffentlichen Straßenverkehr in der „Verordnung über die
technischen Anforderungen an Straßenfahrzeuge" (VTS) geregelt. Folgende Ausstattung muss angebracht sein:
Bezeichnung
Weiße oder hellgelbe
Frontleuchte
Rote Rückleuchte
Weißer Reflektor
Roter Reflektor
Pedalreflektor
8
Besondere Hinweise
Front- und Rückleuchte sowie die Reflektoren müssen während der Dämmerung, bei
Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden. Die
Leuchten sowie die Reflektoren müssen während ihres Betriebs fest angebracht und
gegen unabsichtliches Verstellen unter normalen Betriebsbedingungen gesichert sowie
ständig einsatzbereit sein.
Die Frontleuchte muss so eingestellt sein, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet
werden.
Leuchten und Reflektoren dürfen nicht verdeckt sein.
Beide Pedale müssen nach vorn und hinten wirkende, gelbe Reflektoren besitzen.
Am Vorder- und Hinterrad müssen jeweils zwei Speichenreflektoren angebracht werden.
Alternative: Reifen mit Reflexstreifen oder Speichensticks an jeder Speiche.
Besondere Hinweise
Front- und Rückleuchte können fest angebracht oder abnehmbar sein.
Front- und Rückleuchte müssen sobald es die Sichtverhältnisse erfordern eingeschaltet
werden und müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein.
Front- und Rückleuchte dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden und dürfen nicht
blinken.
Leuchten und Reflektoren dürfen nicht verdeckt sein.
Es müssen mindestens ein nach vorn und ein nach hinten gerichteter Reflektor mit einer
Leuchtfläche von mindestens 10 cm
bei guter Witterung auf 100 m im Scheine eines Motorfahrzeug-Fernlichts sichtbar werden.
Die Pedale müssen vorne und hinten Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens
5 cm
tragen. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und dergleichen.
2
fest angebracht sein. Die Reflektoren müssen nachts
2

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