2.2
Sicherheit bei der Verwendung eines Gepäckträgers
WARNUNG
Unfallgefahr durch falsche Handhabung des Gepäckträgers!
Falsche Handhabung des Gepäckträgers oder des darauf befestigten Gepäcks kann im Fahrbetrieb zu schweren
Unfällen führen.
• Ein Gepäckträger darf nur mit der Maximallast von 8 kg pro Seite belastet werden.
• Die Gewichtsgrenze des Fahrrads (siehe „1.9 Gewichtsgrenze" auf Seite 5) darf auch mit beladenem
Gepäckträger nicht überschritten werden.
• Das Fahrverhalten des Fahrrads, insbesondere das Lenk- und Bremsverhalten, kann sich durch den beladenen
Gepäckträger verändern.
• Weitere Ausstattung des Gepäckträgers (Packtaschen etc.) muss nach Angaben des jeweiligen Herstellers
angebracht werden.
• Gepäck muss so angebracht sein, dass die Sichtbarkeit des Lichts und der Reflektoren nicht beeinträchtigt
wird.
• Gepäck muss gleichmäßig auf beiden Seiten des Gepäckträgers verteilt werden.
• Gepäck muss gegen Herunterfallen oder Verrutschen gesichert werden. Es dürfen keine losen Teile herabhängen.
• Befestigungselemente des Gepäckträgers müssen gesichert und regelmäßig geprüft werden.
• Gepäckträger dürfen nicht verändert oder modifiziert werden.
• Es dürfen keine Anhänger an den Gepäckträger angebracht werden.
2.3
Sicherheit bei der Mitnahme von Kindern
GEFAHR
Verletzungsgefahr beim Fahren mit Kindern im Kindersitz oder Fahrradanhänger!
Falscher Transport von Kindern im Kindersitz oder Fahrradanhänger kann zu Unfällen mit hohem
Verletzungspotential führen.
• Beachte die Hinweise im Kapitel „5. Fahren mit Kindern" auf Seite 19.
• Transportiere niemals ein Kind im Kindersitz oder Fahrradanhänger, wenn nicht alle Bedingungen aus dem
Kapitel „5. Fahren mit Kindern" auf Seite 19 erfüllt sind.
2.4
Sorgfaltspflicht des Fahrers
Die Anwendung dieser Bedienungsanleitung entbindet den Fahrer nicht von der Sorgfaltspflicht, das Fahrrad in
betriebssicherem Zustand zu halten. Bei Fragen muss unbedingt ein ausgebildeter Zweiradmechatroniker oder der
ROSE Service hinzugezogen werden.
7