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Tractel L 500 P-Serie Original-Montage- Und Betriebsanleitung Seite 42

Elektrisch angetriebene seildurchlaufwinden für drahtseile zur personenbeförderung

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Montage- und Betriebsanleitung
nigt werden. Schützen Sie die Produkte vor Verunreinigun-
gen! In stark verschmutzter Umgebung Bürstenvorsätze für
die Seilreinigung verwenden.
Bei Sandstrahl- oder Lackierarbeiten in der Nähe der Winde
die Winden abdecken, damit die Wirkung der Bremse nicht
beeinträchtigt wird.
Beachten Sie die Ablegereife des Seils, siehe '15.4 Pflege
und Wartung, Seil' auf Seite 20.
Regelmäßig reinigen.
Alle Verschraubungen auf festen Sitz prüfen.
Beschädigte Teile austauschen bzw. fachkundig reparieren
lassen. Reparaturen dürfen nur durch eine Fachwerkstatt
oder durch die TRACTEL Greifzug GmbH durchgeführt
werden.
Das Reinigen des Seils oder von seilberührenden Produk-
ten mit einem Hochdruckreiniger ist verboten! Eindringende
Feuchtigkeit führt zu Fehlfunktionen und Schäden an me-
chanischen Einrichtungen (z. B. Bremsen, Kugellager) und
der elektrischen Ausrüstung.
Schmutz am Seil führt zum vorzeitigen Verschleiß oder zur
Zerstörung von Seil, Anschlagmittel und seilberührenden
Produkten.
Das Seil darf nicht mit Disulfid-haltigen Schmierstoffen (z. B.
Molycote
) geschmiert werden.
®
Beachten Sie die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller der
Schmierstoffe.
Beachten Sie die Hinweise für Transport, Lagerung und
Reinigung ab Seite 18.
Befestigungsmittel müssen den Angaben in dieser Anleitung
bzw. den gültigen Normen/Richtlinien entsprechen.
Die maximale Betriebslast darf nicht überschritten werden.
Motoren können während des Betriebes heiß werden. Moto-
ren nicht berühren.
Der Betrieb ohne Stopfen am Motor (Position 3, siehe
Abb. 14) ist verboten. Eindringende Feuchtigkeit kann die
Wirkung der Bremse beinträchtigen. An der freiliegenden
Motorwelle besteht Verletzungsgefahr.
Bei Gewitter und Sturm ist der Betrieb im Freien verboten.
Es besteht Gefahr durch Blitzschlag oder Kippen der Last
durch Windböen.
Bereits bei der Arbeitsplanung sind die örtlichen Klima- und
Windverhältnisse zu berücksichtigen: Im Zweifelsfall vor Ar-
beitsbeginn die zu erwartenden Wetter- und Windbedingun-
gen beim Wetteramt anfragen.
Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur von
autorisiertem Wartungspersonal durchgeführt werden, siehe
'15.1 Autorisiertes Wartungspersonal' auf Seite 19.
Selbstsichernde Muttern dürfen nicht wiederverwendet
werden und müssen ausgetauscht werden.
Montage und Bedienung dürfen nur durch geschultes und
eingewiesenes Personal unter Berücksichtigung dieser An-
leitung erfolgen.
Private Anwender sind verpflichtet, sich durch die TRACTEL
Greifzug GmbH in der Montage, der Bedienung und der
Wartung des Geräts schulen zu lassen.
DE-4
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen dürfen nur von einer
Elektrofachkraft oder von unterwiesenen Personen unter
Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß den
elektrotechnischen Normen, Vorschriften und Regeln vor-
genommen werden.
Um elektrische Gefährdungen zu vermeiden, muss der
elektrische Anschluss wie unter '9.3 Montage, Elektrischer
Anschluss' auf Seite 12 beschrieben ausgeführt werden.
Nicht unter schwebenden Lasten aufhalten. Wenn nötig,
Gefahrenbereich absperren. Verhakte oder verklemmte Las-
ten abfangen und sichern.
Während des Betriebs nicht an das Seil greifen.
Während des Betriebs nicht an den Ein- oder Auslauf von
seilberührenden Produkten greifen. Es besteht Einzugs- und
Quetschgefahr.
Abhängig von der Einbausituation der Winde kann das
Tragen eines Gehörschutzes notwendig sein.
Wenn die Last bauseitig nicht geführt werden kann, muss
ein drehungsarmes Seil mit Wirbelhaken oder Seilwirbel
verwendet werden. Wirbelhaken und Seilwirbel müssen sich
unter Last frei drehen können.
Bei Schweißarbeiten sind die nationalen Sicherheits- und
Arbeitsschutzbestimmungen zu beachten (z.B. in Deutsch-
land BGR 159).
2.2
Hinweise für den Betreiber
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, einen Notfall-
Rettungsplan zu erstellen und alle Bedie-
ner/Aufsichtführenden darüber zu informieren. Der Notfall-
Rettungsplan muss schriftlich festgelegt und zusammen mit
dieser Betriebsanleitung aufbewahrt werden.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass das Personal
alle im Rettungsplan festgelegten Maßnahmen unter siche-
ren Bedingungen trainiert.
Ist mehr als eine Person mit einer der hier beschriebenen
Tätigkeiten betraut, so hat der Betreiber einen Aufsichtfüh-
renden zu bestimmen, der weisungsbefugt ist.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, klare Bedienungs-,
Instandhaltungs-, Wartungs- und sonstige Betriebsanwei-
sungen bereitzustellen und durch Schulung und Anweisung
des Personals den sachgerechten und bestimmungsgemä-
ßen Betrieb und die sachgerechte Bedienung des Geräts si-
cherzustellen.
Angebrachte Warnaufkleber und Hinweisschilder müssen
jeder Zeit lesbar sein. Fehlende oder nicht mehr lesbare-
Warnaufkleber und Hinweisschilder müssen umgehend er-
setzt werden.
Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der
Anlage sowie für die Einhaltung der Wartungsintervalle und
die Durchführung von Wartungsarbeiten verantwortlich.
Für den Not-Ablass ist ein Mindestgewicht erforderlich.
Der Betreiber oder Anlagenhersteller muss sicherstellen,
dass die Nutzlast für das Überwinden der Haftreibung bei
einem manuellen Not-Ablass in jeder Situation ausreicht
G919.6 - 07/2012

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